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LANUK führt Kartierungen für das Biotopkataster NRW in Teilen der Kreise Wesel und Kleve durch

Landschaft Lippeaue in Wesel | Foto: Siegmund Walter, 14.02.2023, 11:39 Uhr
  • Landschaft Lippeaue in Wesel
  • Foto: Siegmund Walter, 14.02.2023, 11:39 Uhr
  • hochgeladen von Siegmund Walter

19.05.2026

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) lässt in diesem Jahr Kartierungen von Einzelflächen zur Fortschreibung der Grafik- und Sachdaten des Biotopkatasters NRW durchführen.

Was ist das Biotopkataster NRW?

Das Biotopkataster NRW ist ein flächendeckendes Informationssystem zur Erfassung, Beschreibung und Bewertung von Biotopen und naturnahen Lebensräumen in Nordrhein‑Westfalen. Es verbindet GIS‑Kartierungen mit sachlichen Daten zu Biotoptyp, Zustand, Vegetation, Artenhinweisen und rechtlichem Status und enthält Metadaten zu Erfassung und Methode. Die Daten stammen vor allem aus Feldkartierungen und Luftbildauswertungen und werden regelmäßig fortgeschrieben. Das Kataster dient Behörden, Naturschutzverbänden, Forschung und Öffentlichkeit als fachliche Grundlage für Planung, naturschutzrechtliche Prüfungen, Maßnahmenplanung sowie Monitoring und unterstützt so Schutz, Pflege und nachhaltige Entwicklung von Landschaften und Lebensräumen.

Wo finden die Erhebungen statt?

Die Erhebungen erfolgen in mehreren naturschutzfachlich bedeutsamen Gebieten in den Kreisen Wesel und Kleve:

NSG Lippeaue (Kennzeichen: NSG WES-001)
NSG Hübsche Graendort (Kennzeichen: NSG KLE-031)
FFH-Gebiet DE-4405-301 Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef im Kreis Kleve
NSG Grietherorter Altrhein und Hafen Dornick (Kennzeichen: NSG KLE-003)
NSG Dornicksche Ward (Kennzeichen: NSG KLE-065)
NSG Salmorth (Kennzeichen: NSG KLE-004), nur Teilfläche
Wer führt diese Erhebungen durch?

Die Kartierungen werden von dem beauftragten Fachbüro Büro Helming & Partner, Bischopinkstraße 61, 48151 Münster, im Auftrag des LANUK ausgeführt. Die Arbeiten beginnen in Kürze und werden voraussichtlich bis zum 15.10.2026 abgeschlossen sein.

Die Kartierenden führen Tätigkeitsbescheinigungen des LANUK mit sich und können sich im Gelände entsprechend ausweisen. Anfragen können an die folgende Funktionsadresse fachbereich21@lanuk.nrw.de übermittelt werden.

Das LANUK NRW dankt für die Unterstützung und Kooperation der örtlichen Behörden und auch der Grundstückseigentümerinnen und- Eigentümer.

Quelle: Diese Information/Mitteilung stammt von Newsletter Pressemitteilungen des Kreis Wesel von Newsletter Pressemitteilungen (19.05.2026)
Der Text wurde durch meine Person nicht bearbeitet, bzw. geändert.
Foto: S. Walter

Bürgerreporter:in:

Siegmund Walter aus Wesel

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