Min. 1,5 m Ü-Abstand 🚙/🚲: Region Hannover ...
Top-Region durch OBS: Auf Platz "4" bei der Anzahl der Messungen des Min.-Überholabstandes 🚙/🚲 nach § 5 StVO

4.262 Messungen des Überholabstandes 🚙/🚲 bzw. 🚛/🚲: Die "Region Hannover" zählt - bundesweit - zu den Top-Regionen bei der Anzahl dieser Messungen | Foto: OBS/RS
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  • 4.262 Messungen des Überholabstandes 🚙/🚲 bzw. 🚛/🚲: Die "Region Hannover" zählt - bundesweit - zu den Top-Regionen bei der Anzahl dieser Messungen
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Autofahrer:
Ihr könnt es doch
Haltet bitte mindestens SO viel Abstand beim Überholen 🚙/🚲, wie in der StVO vorgeschrieben ist.

Überholen:
Dr. Andreas Scheuer / CSU
Ex-Verkehrsminister Dr. Andreas Scheuer ergänzte den § 5 der StVO "Überholen" um diese beiden Sätze:

  • Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand:
    - innerorts mindestens 1,5 m
    - und außerorts mindestens 2 m.
  • An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.

Link zum Andreas-Scheuer-§ 5 in der Straßenverkehrsordnung STVO.

Top:
Region Hannover weit vorne

Um sich ein Bild zu machen wie GROß / KLEIN der tatsächliche Überholabstand 🚙/🚲 ist, wurden/werden auch in der Region Hannover Messungen mit OBS-Geräten (Bild 2) durchgeführt.

OBS-Mess-Ergebnisse
Die Ergebnisse der bisherigen und der gerade laufenden Messungen sind anhand der Messwerte u.a. auf diesen Karten, incl. der rot markierten besonders gefährlichen Stellen, live zu sehen:
Karte Burdorf
Karte Burgwedel
■ Karte Hannover
■ Karte Langenhagen
■ Karte  Lehrte
Ausgewählte Kommunen außerhalb der Region Hannover:
Karte Braunschweig
Karte Hameln

In Beispielen:
Erreichte Verbesserungen für Radfahrende

Anhand der Messergebnisse wurden u.a. folgende Verbesserungen für Radfahrende erreicht:

  • regelmäßige regionsweite Polizei-Messungen des tatsächlichen Überholabstandes 🚙/🚲 durch die Polizeidirektion Hannover:
    € 30/€ 80 Bußgeld bei Unterschreitung
  • Absicherung der Radfahrenden auf der Karl-Kellner-Fahrradstraße in Langenhagen durch:
    ■ Ausschilderung mit "Anlieger frei"
    € 70,00 + 1 Flens-Punkt bei Polizei-Kontrollen wg. Ausschilderung mit Verkehrszeichen 277 "Zweiräder überholen verboten"
4.262 Messungen des Überholabstandes 🚙/🚲 bzw. 🚛/🚲: Die "Region Hannover" zählt - bundesweit - zu den Top-Regionen bei der Anzahl dieser Messungen | Foto: OBS/RS
Ultraschall-Messung und Online-Kartographierung des Überholabstandes 🚙/🚲 bzw. 🚛/🚲 mit OpenBikeSensoren OBS | Foto: RS
Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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