Geht sicher(er): Langenhagen Karl-Kellner-🚲-Straße
🚲-Straße: Jetzt bald für Radfahrende ein gutes Stück sicherer! 1. "Anlieger frei", 2. "Zweirad-Überholverbot"

Auf Antrag des ADFC zur Steigerung der Sicherheit auf Langenhagens Fahrradstraße nimmt die Stadt Langenhagen demnächst diese beiden Beschilderungs-Maßnahmen vor:  
vorher:
- "Kfz frei" = Durchgangsverkehr frei
nachher:
- "Anlieger frei" (Schriftzug = Fotomontage)
-  "Radfahrer überholen verboten".
 | Foto: Verkehrsschild an der Karl-Kellner-Straße in Langenhagen: ADFC-Ortsgruppe Langenhagen im Fahrrad-Club ADFC Region Hannover e.V.
  • Auf Antrag des ADFC zur Steigerung der Sicherheit auf Langenhagens Fahrradstraße nimmt die Stadt Langenhagen demnächst diese beiden Beschilderungs-Maßnahmen vor:
    vorher:
    - "Kfz frei" = Durchgangsverkehr frei
    nachher:
    - "Anlieger frei" (Schriftzug = Fotomontage)
    - "Radfahrer überholen verboten".
  • Foto: Verkehrsschild an der Karl-Kellner-Straße in Langenhagen: ADFC-Ortsgruppe Langenhagen im Fahrrad-Club ADFC Region Hannover e.V.
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Aktuelle Berichte dazu
- im ECHO Langenhagen
- in der HAZ Langenhagen

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Unser Motto
Rauf aufs 🚲 - aber sicher(er)!
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Entscheidung
🚲-Fahrer-Überholverbot, und nur noch frei für Anlieger*innen-Kfz

Kfz-Durchgangsverkehr ENDLICH raus:
Langenhagens Fahrradstraße wird zur Anlieger-Straße, mit Überholverbot von Zweirädern

Dank
Der ADFC Langenhagen dankt der Stadt Langenhagen für die zügige Bearbeitung des ADFC-Antrages ( 😀: und für die Entscheidung im Sinne des ADFC-Antrages)!

Auf Antrag des ADFC zur Steigerung der Sicherheit auf Langenhagens Fahrradstraße nimmt die Stadt Langenhagen demnächst diese beiden Beschilderungs-Maßnahmen vor:  
vorher:
- Durchgangsverkehr frei = Kfz frei
nachher:
- "Anlieger frei"
-  "Radfahrer überholen verboten".

Aus dem Schreiben der Stadt Langenhagen vom 19. Januar 2023

ZITAT ANFANG

Erfreulicher Weise kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihrem Änderungsvorschlag gefolgt werden wird.

  • Dies umfasst sowohl die Änderung der Zusatzzeichen "Anlieger frei" als auch das Überholverbot.
  • Die entsprechende Anordnung ist fertiggestellt und wird zur Umsetzung an den Betriebshof weitergeleitet.
  • Aufgrund des Umfangs der Beschilderung ist damit zu rechnen, dass die Umsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da die Verkehrszeichen erst bestellt werden müssen.

ZITAT ENDE

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Aus dem Antrag des ADFC Langenhagen vom 10.11.2022

ZITAT ANFANG
Betreff
- Straßenschilder
- Karl-Kellner-Straße, 30853 Langenhagen,
Vorschlag auf zweifache dringliche Beschilderungsänderung auf die gesamte Länge der Karl-Kellner-Straße zwischen Bothfelder Straße und Am Pferdemarkt:
1. Schilder austauschen: "alle Kfz frei" => "Anlieger frei",
2. Schilder anbringen: "Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen".

Die Karl-Kellner-Fahrrad-Straße ist schon ohne Umbauten keine Fahrradstraße, denn:

Bei der letzten amtlichen mehrtägigen letzten Zählung (Vorlage im Verkehrsausschuss am 3.11.2022) fuhren täglich
- 3000 Kfz täglich und lediglich 500 Radfahrende
- sechs mal mehr Kfz als Fahrräder, und
- mehr Lieferwagen, Lkw und Lastzüge als Radfahrende.

Durch die ständige Enge und das permanente Gedränge incl. Überhol- und zeitgleichem Gegenverkehr ist das Radfahren dort ein risikoreiches Spiel, wie gerade der letzte schwere Unfall, wo ein Radfahrer angefahren und schwer verletzt wurde, gezeigt.
Zudem ist die Karl-Kellner-Straße, also die Fahrradstraße, die Straße in Langenhagen, in der am allerengsten von allen Straßen in Langenhagen überholt wird, wie unsere Abstandsmessungen zeigen, siehe Bild. In der letzten Sitzung des Verkehrsausschuss habe ich darauf hingewiesen.

Jetzt laufen Baumaßnahmen mit der Sperrung der Walsroder Straße in Richtung Nord nach Süd, wodurch sich der eh schon hohe Kfz-Verkehr nochmals deutlich erhöht hat: Radfahren mutiert damit dort zum extrem erhöhten Risiko.

Und es kann nicht sein, dass die Fahrradstraße, die schon vor der Baumaßnahme an der Walsroder Straße riskant zu befahren war und häufig gemieden wird, zum Schleichweg aller mit den oben beschiebenen Drängeleien etc. wird, nur in noch intensiverer Form, wobei nicht zu vergessen ist:
DIREKT an dieser Straße liegt ein Kindergarten und eine Grundschule, weitere Bildungseinrichtungen liegen in unmittelbarer Nähe, so dass diese Straße für größere Anzahlen an Schulkindern der Weg zu Schule etc. ist: Nun überschwemmt von noch mehr Autos.

Zur Reduzierung des Verkehrs hatte ich als Maßnahme im Verkehrsausschuss vorgeschlagen, das Zusatzschild unter jedem Fahrradstraßenschild auszutauschen:
- von: Kfz/Motorräder frei
- auf: Anlieger frei (Zusatzzeichen 1020-30).
Sicherlich, es ist nicht das Wundermittel, aber es wird helfen, den Verkehr dort ein Stück zu reduzieren.

Dieser Schritt wurde jedoch als "unkontrollierbar abgelehnt, obwohl ein genau identisches Schild an der südlichen Einfahrt der Karl-Kellner-Straße vom Pferdemarkt aus steht, für Lkw. Ist dieses vorhandene Schild denn kontrollierbar, und die von mir vorgeschlagene >> identische << über die gesamte Karl-Kellner-Straße reichende Beschilderung nicht?
Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht.

Weiterhin schlage ich vor, wegen der nochmals exorbitant gesteigerten Verkehrszahlen auf gesamter Länge der Karl-Kellner-Straße - umgehend - durch Beschilderung ein "Überverbot von einspurigen Fahrzeugen" durch Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 277.1 StVO anzuordnen.
Wie beschrieben auf gesamter Länge, also:
=> sowohl auf den Bereichen, wo aufgrund der Breite ein Überholen rechtlich zulässig wäre,
=> aber besonders in den Bereichen, die zwar so schmal sind, dass ein Überholen nach § 5 StVO nicht zulässig ist, was aber doch immer wieder - aller-haut-engst - erfolgt: Hierzu ist eine Sondergenehmigung der oberen Verkehrsbehörde einzuholen, was aber mit den genannten/gesteigerten Verkehrszahlen sowie die engen Überholungen zu begründen ist.

Ich sehe in der jetzigen Situation der Fahrradstraße eine gesteigerte Gefährdung von Radfahrenden auf dem Weg zur Schule, für den es keine Umfahrungsmöglichkeit mit dem Rad gibt, als eben genau diese Fahrradstraße.

Ich darf daher nochmals eindringlich um diese beiden Schritte als Basis für weitere erforderliche Schutzschritte bitten. Als Basis hierfür sehe ich den Text von § 1 Absatz 1, also gleich zum allerersten Anfang, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO):

Zu § 1 Grundregeln
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.

Eine weitere Untätigkeit der Verwaltung ohne verbesserten Schutz von Radfahrenden durch z.B. durch die von mir vorgeschlagenen/durch andere/weitere ergänzte Maßnahmen betrachte ich aufgrund der ausführlich beschriebenen Situation nicht übereinstimmend mit der oben genannten Vorschrift.
Beschrieben habe ich diese Situation nunmehr:
- mündlich im Verkehrsausschuss am 3.11.,
- schriftlich in dieser Mängelmeldung vom 10.11..

Mit freundlichen Grüßen

ZITAT ENDE

Passend zum Thema
Video des ZDF aus der Sendung "hallo Deutschland":
https://www.zdf.de/nachrichten/hallo-deutschland/verkehrsschild-autofahrer-radfahrer-106.html

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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