MIn. 5 m? Regelmäßig zu dicht vor dem Zebrastreifen geparkt: Gefährlicher Schulweg zur Leibniz-IGS (L-IGS) an der Rathenaustraße / Karl-Kellner-Straße in Langenhagen

Falsch geparkt mit nur zwei Meter Abstand zum Zebrastreifen (statt StVO-vorgeschrieben min. 5 m): Gefährdung von Querenden auf dem Fußgängerüberweg durch Einschränkung des Sichtfeldes.
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  • Falsch geparkt mit nur zwei Meter Abstand zum Zebrastreifen (statt StVO-vorgeschrieben min. 5 m): Gefährdung von Querenden auf dem Fußgängerüberweg durch Einschränkung des Sichtfeldes.
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Aktuelles Bußgeld mind. € 25,00
Parken im Abstand von weniger als 5 m vor dem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen

Akute Gefährdung auf dem Schulweg zur L-IGS Langenhagen:

Mangelndes Sichtfeld vor Zebrastreifen durch permanentes Falschhalten / Falschparken


Immer wieder
Falschhalter / Falschparker halten / parken regelmäßig so oft zu dicht vor dem Fußgänger-Überweg (= Zebrastreifen) auf dem Schulweg an der Rathenau-Straße / Karl-Kellner-Straße, dass der Seitenstreifen dort schon ganz ausgefahren ist.

Auf dem Bild
Halte-Abstand zum Zebrastreifen: 2,1 m statt der vorgeschriebenen 5 m.

Akute Gefährdung 
Dieses zu enge Halten vor dem Zebrastreifen versperrt ankommenden Kfz die Sicht auf den Zebrastreifen und gefährdet so u.a. die Schulkinder auf dem täglichen Weg von und zur L-IGS.

Vorschrift

"Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten."
Fundstelle


Akton an dieser Stelle:
Vorschläge an die Stadt Langenhagen für eine Falschhalter-Abwehr-Maßnahme

  • Stahlbügel aufstellen
    Aufstellung von Stahlbügeln auf dem Seitenstreifen im geeigneten Abstand, so wie sie die Stadt Langenhagen in der gleichen Straße schon öfter zur Verhinderung von Falschhaltern / Falschparkern aufgestellt hat, siehe Bild 3.
  • Falschhalter / Falschparker abschleppen wegen Gefährdung
    Bis zur Aufstellung von Stahlbügeln müssen falsch haltende / falsch parkende Fahrzeuge hier wegen akuter Gefährdung von zu Fuß Gehenden abgeschleppt werden, da die Einschränkung des Sichtfeldes das Risiko von Unfällen deutlich erhöht.

Falsch geparkt mit nur zwei Meter Abstand zum Zebrastreifen (statt StVO-vorgeschrieben min. 5 m): Gefährdung von Querenden auf dem Fußgängerüberweg durch Einschränkung des Sichtfeldes.
"Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten."
langenhagen: Stahlbügel zum Schutz vor Falschparkern. Geht bei Bäumen. Geht (bisher) NICHT zum Schutz von Kindern auf ihrem Weg zur Schule über den Zebrastreifen.
Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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9 Kommentare

Bürgerreporter:in
Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen
am 26.09.2022 um 20:13

Richtig:
Hat keinen Zweck ...

In der StVO steht was von 5 m Parkabstand zu Kreuzungen und Einmündungen. Und zu Fußgänger:innenüberwegen, volksmundlich auch Zebrastreifen genannt.
Zum Schutz der Leute außerhalb von Autos.

Darüber zu diskutieren hat - natürlich - keinen Zweck.
StVO ist eben StVO.

Aus gutem Grunde ...

Bürgerreporter:in
Holger Finck aus Langenhagen
am 26.09.2022 um 21:08

"Darüber zu diskutieren hat - natürlich - keinen Zweck.
StVO ist eben StVO."

Richtig und das gilt auch für Radfahrer. Die haben bei ihnen aber narrenfreiheit.

Sie brauchen da nicht drauf zu antworten. Ist sowieso nur bla,bla

Bürgerreporter:in
Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen
am 28.09.2022 um 12:22

1️⃣0️⃣0️⃣!
Wie ist denn das 🚲-Fahren denn so bei Dir im Ort:
■ Himmel oder Hölle?
■ Oder gar das Paradies?

fkt2022:
100(!) haben haben schon mitgemacht, in Langenhagen.

Testfrage:
Werden Falschparker sofort(!) beseitigt?
Und Du? Mach Du jetzt mit:
https://www.myheimat.de/langenhagen/kultur/-100-x-...