Lindenhof 1694
Mühlenbau nur für die Lindenhöfer Bevölkerung
- Sonnbade, in dem Bereich wurde eine Mühle gebaut 1694
- hochgeladen von Rainer Mengel
Zusammenfassung der Genehmigung zum bau der Mühle:
Im Jahr 1694 wurde den Bewohnern des Lindenhofs bei Hatzfeld die Erlaubnis erteilt, eine eigene Mühle hinter der Sonbaade an einem Teich zu errichten. Die Genehmigung wurde von Ernst Ludwig, Landgraf zu Hessen, erteilt, unter der Bedingung, dass nur ihre eigene Frucht gemahlen wird. Die Bewohner dürfen die Mühle auf eigene Kosten bauen und betreiben, wobei sie nur die ihnen zustehenden Steuern und Beiträge entrichten müssen. Bei Widerrechtlichkeiten drohen Strafen von zehn Maltern, und die Nutzung der Mühle kann untersagt werden. Nach Fertigstellung ist eine jährliche Steuer von einem Gulden an den Landgrafen zu entrichten. Die Bewohner haben sich verpflichtet, die Bedingungen einzuhalten und wurden durch das Dekret vom 4. August 1694 offiziell bestätigt.
Wo genau die Mühle gestanden hat kann man nicht sicher sagen, aber vielleicht hat sie im Wellrichhäuser Grund zu vermuten, hier wurde vor einiger Zeit ein Mühlstein gefunden.
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Hochgeehrter Fürst,
gnädigster Fürst und Herr,
In Bezug auf die Stadt Hatzfeldt, die von den hohen Höfen und Dorfschafften schwer belastet wird, insbesondere durch Juden und andere, wurde bereits mehrfach in höfischer Form und in höflicher Unterwürfigkeit um Erlaubnis gebeten. Kürzlich wurde in unserem höchsten Fürstlichen Rat (Unser Unterthänigsten Bitte Valendin Hof) die Angelegenheit des Bannes (Verbot oder Einschränkung) in Leßel (Ort) vorgetragen, woran die von Hatzfeldt beteiligt sind, die sich mit großem Recht auf ihre Rechte berufen. Dennoch versuchen die von Hatzfeldt, ihre Interessen durch den Bau einer Mühle hinter der Sonbaade zu beeinträchtigen, was nach dem Wunsch des Fürsten befohlen worden war.
Doch der Fürst aller Fürsten und Herrscher hat keinen Befehl dazu erteilt, die Angelegenheit zu entscheiden, sondern vielmehr angeordnet, die Angelegenheit unbeschadet und ohne Schaden für die Stadt zu regeln. Es soll sichergestellt werden, dass die bestehenden Rechte und Ansprüche der Stadt nicht verletzt werden. Daher ist es auch erlaubt, die Mühle, die an der genannten Stelle gebaut werden soll, zu errichten, sofern sie keinen Schaden anrichtet. Die Hochfürstlichen Durchlauchten haben die Genehmigung dazu erteilt, und die Stadt würde dadurch keinen Nachteil erleiden.
Bürgerreporter:in:Rainer Mengel aus Hatzfeld (Eder) |
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