Hygiene und Menschenverstand
Gehören Hunde in die Bäckerei?

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Am Sonntag, den 15. Juni betrat kurz nach elf Uhr ein Mann, der einen Hund mit sich führte, ein Bäckereigeschäft und Café-Lokal am Fiedelerplatz in Hannover Döhren. Die vor ihm wartende wandte sich an diesen Herren und sagte, dass sie dies‘ für unangemessen halte. Weitere Wartende schlossen sich dieser Meinung an und forderten den Mann auf, sein Hund fern zu halten. Dieser jedoch fragte, wo das denn geschrieben sei und er versprach an der Bedientheke nachzufragen. Dennoch führte er seinen Hund (vorsichtshalber) weiter mit sich.
Nun fragte er tatsächlich nach und bekam vom Mitarbeiter sinngemäß zur Antwort: „Naja, wenn sie ihn unter dem Arm tragen oder er auf dem Boden bleibt, dann geht das schon…“
Doch diese Aussage ist falsch:
Nach der europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene, Verordnung Europäisches Gemeinschaftsrecht (EG) Nr. 852/2004, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Hunde (und andere Tiere) in derartigen Geschäften nicht erlaubt sind. Hierzu gehören neben Supermärkten auch ausdrücklich Metzgereien, Bäckereien sowie weitere Lebensmittel-Fachgeschäfte!
Dem Autor ist das im vergangenen Jahr nicht zum ersten Mal aufgefallen. Nun hat die einhellige Meinung der übrigen Kunden dazu geführt, dies hier zu thematisieren. Übrigens die Hundeführerin eines Therapiehundes bestätigte vor Ort die geschilderten Ansichten und suchte selbst einen geeigneten Platz um ihr Tier anbinden zu können.
Von diesem Verbot sind ausschließlich speziell ausgebildete „Assistenshunde“, wie z. B. Blindenhunde, ausgenommen, die dann die betreffende Person begleiten und ggf. führen. Diese Tiere sind aber grundsätzlich von außen durch sogenannte Kenndecken zu erkennen.
Selbst in Geschäften, die ausschließlich verpackte Lebensmittel verkaufen, wie z.B. in Getränkemärkten ist das Mitführen von Hunden untersagt. In diesem Fall handelt es sich aber um ein Ladenlokal in dem Speisen und Getränke verzehrt werden und hier Kuchenstücke und Brot geteilt und zugeschnitten wird!
Anmerkung:
Der Autor findet auch das Anbinden von Hunden unmittelbar im Eingangsbereich von Ladendlokalen,  wie auch an deren Auslagen, ob Gemüsekisten oder Blumentöpfen, für unangemessen, schreckt es doch so manchen Besucher ab der Auslage oder gar dem Eingang zum Geschäft näher zu kommen - gleich wie "friedliebend" das jeweilige Tier auch sein mag.

Ausgerechnet vor diesem Geschäft weißt ein Schild darauf hin, dass das Mitführen von Hunden auf Wochen - und Bauernmärkten (selbst an der "frischen Luft") nicht erlaubt ist.
Bürgerreporter:in:

Andreas Heisler aus Hannover-Döhren-Wülfel-Mittelfeld

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