Hallo Autofahrer - aufgepaßt!!!!!

Reifenkralle
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Schlechte Zeiten für Steuerschuldner. Wer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, den kann das Finanzamt im wahrsten Sinne des Wortes krallen. Das Auto wird festgesetzt.
Mit der Parkkralle als wirksames Erziehungsmittel wollen OFD und die Finanzämter den Zahlungsmuffeln unmissverständlich auf die Sprünge helfen.
Drei Tage lang hat der Schuldner die Chance, zu zahlen; geschieht es, wird die Kralle gelöst, bleibt er stur, wird der Pkw abgeschleppt, und der Steuersünder hat obendrein auch noch diese sowie Abschleppkosten am Hals.
Ab 1.1.2006 lässt die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug nur zu, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat.

Reifenkralle
oh, ha!
Bürgerreporter:in:

Maria Tschentscher aus Wedemark

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11 Kommentare

Bürgerreporter:in
Franz Scherer aus Friedberg
am 04.09.2010 um 11:52

Strom sperren ist die Versagung von Leistungen. Das Gesetz oder die Verordnung zum Entzug des Führen eines Fahrzeugs, das für den Straßenverkehr zugelassen ist, weil die KFZ-Steuer nicht bezahlt wurde, kenne ich nicht. Wenn Du ein Zeitungsabonnement nicht bezahlst, lasse ich Dich nicht mehr in deine Wohnung?

Bürgerreporter:in
Manuela Krause aus Seelze
am 06.09.2010 um 00:29

Ohje, man gut, dass wir immer alles pünktlich zahlen, bzw. die ziehen bei uns ja die Steuer ein...lieben Gruß von Manuela

Bürgerreporter:in
Franz Scherer aus Friedberg
am 06.09.2010 um 06:56

Nur wenn nix auf dem Konto ist, könnte es auch in Friedberg zur Zwangsvollstreckung kommen, Oxfordian. Die manuelle Überweisungsmethode scheint mir schon etwas historisch - genau wie die hier gezeigte Form der Steuereintreibung im Fall des Fiskus.