Bulgarischer Direktor will das Retten der Strassentiere verhindern-Link zur Unterschriftenpetition im Bericht

Dr. Lilov | Foto: Privat
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Ab sofort dürfen die bulgarischen Veterinäre keine Traces mehr ausstellen. Veranlasst hat dies Dr. Emil Slavev. Durch ihn hat der Direktor der FDA, Dr. Lilov, eine inoffizielle Anordnung durchgesetzt, dass bis zur erneuten Anhörung am 15.02.2018 keine Traces ausgestellt werden dürfen. Es soll ein Gesetz in Kraft treten, das besagt, dass alle geretteten Hunde und Katzen vor einer evtl. Ausreise in einem örtlichen Tierheim untergebracht werden müssen. Dort sollen sie in Zwinger gepfercht werden und müssen 30 Tage verbleiben. Da wir alle wissen, wie es in diesen Sheltern aussieht, können wir nicht zulassen, dass die Tiere dort hin müssen. Aufgrund von Platzmangel, unhygienischen Zuständen und mangelnder Versorgung mit Futter wird es dort zu Beißereien mit Todesfolge, Krankheiten und Seuchen kommen.

Dr. Slavev will mit allen Mitteln verhindern, dass Straßentiere gerettet werden. Er trachtet nach der Tötung der Tiere. Wir hoffen natürlich sehr, dass er damit nicht durchkommt und ganz schnell eine Klärung seitens der Behörden und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Dr. Slavev und Dr. Lilov verstoßen durch das „neue“ Gesetz gegen die aktuelle EU-Verordnung 576/2013. Seit dem 29.12.2014 findet die EU-Verordnung 576/2013 über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in die EU-Mitgliedsstaaten Anwendung und löst damit die Verordnung 998/2003 ab.

Zudem gilt die EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport. Hintergrund: Am 5. Januar 2007 trat die EU-Verordnung in Kraft und hat damit die Richtlinie 91/628/EWG ersetzt. Im Gegensatz zu einer Richtlinie, die in den Mitgliedsstaaten jeweils in nationales Recht umgesetzt werden muss und z.T. Auslegungsspielraum zulässt, ist die EU-Verordnung unmittelbar und grundsätzlich einheitlich von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Für die Überwachung der Einhaltung des geltenden Rechts und somit die Durchführung der Kontrollen sind in Deutschland die jeweils zuständigen Behörden der Bundesländer zuständig.

ZU DER PETIOTION GEHT ES HIER

DIE VERORDNUNG FINDEN SIE HIER

Bürgerreporter:in:

Thomas Rank aus Günzburg

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