Günzburg:Marktplatz wird ab 1. März wieder zur Fußgängerzone Es gilt die Sommerregelung auf dem Marktplatz – Überfahrt für Autos gesperrt

Mit dem Einzug des Frühlings wird ab dem 1. März der Günzburger Marktplatz wieder Fußgängerzone. Die Durchfahrt ist für motorisierte Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung verboten | Foto: Julia Ehrlich/ Stadt Günzburg
  • Mit dem Einzug des Frühlings wird ab dem 1. März der Günzburger Marktplatz wieder Fußgängerzone. Die Durchfahrt ist für motorisierte Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung verboten
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. Ab dem 1. März haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz. Die Durchfahrt ist für motorisierte Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung verboten und der Großteil des Platzes wird bis zum 31. Oktober zur Fußgängerzone. Dann gehört „der nördlichste Marktplatz Italiens“ wieder den Gästen der Freiluftgastronomie, den Kunden der Geschäfte, den Fußgängern und den spielenden Kindern.

„Die Freiluftgastronomie profitiert wesentlich von der Fußgängerzone und auch die Sicherheit für unsere vielen Besucher ist zu einem höheren Maß gegeben“, erklärt Zweiter Bürgermeister Anton Gollmitzer. „Der Fußgängerzonencharakter trägt zur Attraktivität unserer Innenstadt bei, wovon Bürger, Besucher, Gastronomen und Händler gleichermaßen gewinnen“, so Gollmitzer weiter.

Während der Sommerregelung gilt für Autofahrer: Nur wer eine Sondergenehmigung hat, darf auf den Marktplatz fahren. Dazu gehören Anwohner, Gewerbetreibende und Lieferanten. Für alle anderen gilt: Das Fahren auf dem Marktplatz ist verboten.

Doch auch Inhaber einer Sondergenehmigung müssen Rücksicht nehmen. In einer Fußgängerzone dürfen Autos nicht schneller fahren als die Fußgänger laufen. Die Fußgänger haben immer Vorrang. Wer ohne Berechtigung ab dem 1. März durch die Fußgängerzone fährt, dem droht eine kostenpflichtige Verwarnung von 20 Euro. Verbotenes Parken in der Fußgängerzone wird mit einer Verwarnung in Höhe von 30 Euro belegt.

Bürgerreporter:in:

Thomas Rank aus Günzburg

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