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Energetische Sanierung

  • CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Wie der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) informiert, hat der Bund die staatliche Förderung für die energetische Sanierung jetzt auf alle Gebäude der kommunalen und der sozialen Infrastruktur ausgeweitet. Damit können nun sämtliche Gebäude in der Region, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, also z.B. auch die Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser, mit staatlicher Unterstützung saniert werden.

Bisher war die Förderung auf Schulen, Kindertagesstätten, Schulsport- und –schwimmhallen sowie auf Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit beschränkt. Kommunale und gemeinnützige Träger können für energetische Sanierungsmaßnahmen zinsgünstige Kredite bei der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen, wie Georg Nüßlein erklärt. Dafür wurden die Programme „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ und „Sozial Investieren – Energetische Sanierung“ aufgelegt, über die sich Interessierte im Internet unter www.kfw.de informieren können.

Nüßlein sieht in der Erweiterung der Förderkulisse einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland: „Wenn man bedenkt, dass in öffentlichen Gebäuden rund 40 Prozent des gesamten Energiebedarfs für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung eingesetzt werden – in privaten Haushalten sogar rund 85 Prozent –, dann wird schnell klar, welch zentrale Rolle Energieeffizienz bei uns haben muss, wenn wir Klima und Umwelt nachhaltig schützen wollen. Die Katastrophe von Japan hat uns tragisch vor Augen geführt, dass wir das Zeitalter der Erneuerbaren Energien noch schneller erreichen müssen, als wir das ohnehin schon geplant hatten. Ein Schritt dahin ist die energetische Gebäudesanierung. Dabei setzen wir nicht auf gesetzliche Verpflichtungen, sondern auf gezielte Anreize, unseren Gebäudebestand und unsere Neubauten energiesparsam auszugestalten. Mieter und Hauseigentümer dürfen mit den Kosten nicht überfordert werden. Auch dürfen die Eigentümer nicht durch allzu starre Vorschriften gegängelt werden. Jedes Gebäude ist anders. In diesen Punkten bin ich mir mit Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer einig.“, so der Abgeordnete Nüßlein.

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