RADAR-Fallen-Problem & ABZOCKE: Verkehrs-Überwachung als Geschäft? – BLITZER-Warner (...)

"STARENKASTEN-autofahrerFREUNDlich" - Patent-Vorschlag ars evolutoria. 26/11/10
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In myheimat.de gibt es das noch NICHT – wie in der GIEßENER ZEITUNG: einen LINK zu „VORSICHT, RADARfalle“ für die Plattform-UserInnen: Hätte ich den GZ-Link angeklickt, bevor ich damals nach Gießen fuhr, hätte es mir aber auch nicht geholfen; denn die Marburger Straße mit Radarfallen-Stellen ist dort noch nicht vermerkt. Radio FFH gab auch keinen aktuellen Hinweis:

Jetzt habe ich ein maschinell erstelltes Dokument in der Hand - Absender „Universitätsstadt Gießen Die Oberbürgermeisterin ORDNUNGSAMT Straßenverkehrsabteilung“. Hier erhalte ich eine „Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung“. Sehr geehrter Herr …. Ihnen wird vorgeworfen mit dem Pkw, amtliches Kennzeichen (…) am 11.11.2010 um 12:45 in Gießen, L 3475 Marburger Str. Höhe km-Stein 048-04 als Halter oder Fahrer folgende Verkehrswidrigkeit(en) begangen zu haben:

(…) zulässige Höchstgeschwindigkeit (70 km/h) um 13 km/h überschritten (…) „Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 83 km/h § 41, § 49 STVO; § 24 StVO; 11.3.2 B Kat“

Beweismittel: Zeuge, Sensormessung mit Frontfoto ZEUGE: Herr T…..

Verwarnungsgeld von 20,00 EUR (§§ 66, 57 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten – OWIG)

Die Verwarnung werde nur „wirksam“, wenn ich mit ihr einverstanden bin und das VERWARNUNGSGELD „innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens“ zahle. Das Schreiben kam zu mir ohne Einschreiben (ohne mit Rückschein). Also könnte ich es doch in den Papierkorb werfen? Nicht angekommen?

Belehrung: „Verwarnungen werden nicht im Verkehrszentralregister eingetragen.“

Zu dem „Vorwurf Stellung zu nehmen (§ 55 OWIG)“ hätte ich Gelegenheit: Herr H…. werde aufgrund meiner Angaben „entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Antwort ein BUßGELD-Bescheid erlassen wird“ – wodurch „ZUSÄTZLICH die Verwaltungsgebühr sowie Auslagen für die Zuteilung“ auf mich zukommen. Den „Anhörungsbogen“ will man INNERHALB EINER WOCHE zurückgesandt haben.

Und wenn ich gerade mal in Urlaub war, geht das ja wohl nicht (…)!?

PFLICHT-Angaben (Anhörungsbogen) – zur Person – zum Fahrer und

Freiwillige Angaben ZUR SACHE: „Ich gebe den Verstoß nicht zu weil (…).

WO & WANN in Gießen gerne geblitzt wird, informiert http://www.giessener-zeitung.de/global/themen/rada... - die GZ-Seite enthält noch nicht

L 3475 Marburger Str. Höhe km-Stein 048-04

Eine total freie ungefährliche Strecke, wo man eine Radarfalle nicht vermutet! Ich hatte plötzlich einen Blitzer-Blitz in den Augen; wusste, dass wohl ein Brief kommen wird, der aber keine hohe Geschwindigkeits-Überschreitung dokumentiert. Ich zähle mich NICHT zu den RASERN, die uns friedlichen Autofahrern gefährlich werden können. (…)

Die Stelle ist in Gießen AUßERHALB des Stadtkerns, wo (laut GZ) gerne geblitzt wird: in der Grünberger Straße stadtauswärts in der Höhe des Tennisclubs Rot-weiß geblitzt. Gerne steht das OA im Alten Steinbacher Weg Richtung Gesamtschule Gießen-Ost vor dem Bahnübergang rechts aus einem silberfarbenem VW Caddy und in der gleichen Straße in die gleiche Richtung, hinter der Gesamtschule Gießen-Ost an der rechten Seite an der Hecke.
Blitzer-Stellen in GI auch: Licher Straße in Richtung Lich , Kreuzung zum Europaviertel. Vorher sind 100 km/h erlaubt, dann 80 km/h und kurz vor der Ampel 60 km/h. Das Blitzgerät steht rechts in der Leitplanke und ist vom 60 km/h-Schild ungefähr vier Meter entfernt. Der nächste Blitzer steht auf der gleichen Strecke auf der Landesstraße in Höhe der Abfahrt Annerod.

In der MARBURGER Straße ist höchste VORSICHT geboten: die ganze Länge in Richtung stadteinwärts wie stadtauswärts! (Im Bebauungsgebiet.)

ÄRGER mit der RADAR-Falle – Sabine GLINKE in der GZ:

„Die meisten von uns kennen das: Man ist mit dem Auto unterwegs, kennt sich nicht so aus, orientiert sich. Schon hat man einen Moment nicht aufgepasst und vom Straßenrand zuckt ein greller Blitz auf. Gerade ist man in eine Radarfalle gefahren. Nach dem neuen Bußgeldkatalog ein teurer Spaß - und unter Umständen muss man eine Weile zu Fuß gehen. Je besser man sich auskennt, desto eher weiß man, an welchen Stellen gerne und häufig geblitzt wird. Helfen Sie uns, die Stellen im Kreis, an denen häufig geblitzt wird oder sogar feste Blitzer installiert sind, zu finden und andere darüber zu informieren. Nennen Sie uns die tückischten Stellen und kennzeichnen Sie die Texte mit dem Stichwort "Radarfalle". Über den Button "Radarfalle" auf der rechten Seite unserer Startseite gelangen Sie in eine Sammlung mit typischen Blitzerstellen. Natürlich können Sie hier auch ganz brandaktuell Blitzer melden.“

Einen analogen BUTTON in MYHEIMAT gibt es (noch) nicht.

Grundsätzliches: Die Verkehrsüberwachung ist in Deutschland längst ein Milliardengeschäft geworden! ABZOCKE?

Vom eigentlichen Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, ist man weit entfernt. Radarfalle.de stellt die Verkehrsüberwachung in all Ihren Facetten dar: http://www.radarfalle.de/ - zu RECHT & TECHNIK http://www.radarfalle.de/recht/ . Bußgeldrechner http://www.radarfalle.de/recht/bgrechner / UND http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/

Viele LINKS zu „Urteile zum Thema Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessung“ in http://www.radarfalle.de/recht/urteile/

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu möglichem WILLKÜRlichen Handeln von Behörden und Gerichten

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. August 2009 ein Bußgeldurteil des Amtsgerichts Güstrow (vom 15.01.2007!) mit der Begründung aufgehoben, mit dem mit der Geschwindigkeitsmessung verbundenen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Kraftfahrers habe sich das Gericht im Urteil nicht ausreichend auseinandergesetzt. Eine Aufhebung des Urteils bedeutet in diesem Fall nicht Freispruch oder Einstellung des Verfahrens, sondern Zurückverweisung an das Amtsgericht mit weiterem Prüfungsauftrag.

Was bemängelt nun das Bundesverfassungsgericht?

Es stellt in seiner Entscheidung zunächst klar, dass „in der vom Beschwerdeführer angefertigten Videoaufzeichnung ein Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung liegt". Das Mindestergebnis an dieser Stelle lautet also: Videoaufzeichnungen in Bußgeldverfahren berühren das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. So: Aus http://www.anwalt.de/rechtstipps/sind-alle-blitzer...

Der Anwalt ebenda weiter: Beachtlich ist aber die Erläuterung des Gerichts zur Frage, worin genau der Eingriff besteht. Stichworte sind hier „Aufzeichnung des gewonnenen Bildmaterials", „beabsichtigte und technisch mögliche Identifizierung des Fahrers" oder „Erkennbarkeit des Kennzeichens". Diese Argumentation des Gerichts betrifft aber nicht nur Videoaufzeichnungen, sondern jegliches Anfertigen von Bildmaterial, also auch Messfotos an stationären Anlagen, Radarfotos oder Verfolgungsvideos aus entsprechend ausgerüsteten Polizeifahrzeugen. (…)

Welche Fragen hat das Bundesverfassungsgericht nicht beantwortet?

Zunächst die wichtigste Frage, ob die Anfertigung der Videoaufzeichnung nach keiner gesetzlichen Befugnis gestattet war und ob, wenn dies der Fall ist, daraus ein Beweisverwertungsverbot folgt.

Wann ist das Vorgehen der Behörde bei der Geschwindigkeitsmessung rechtswidrig?

A.a.O. lesen wir: „Die Juristen haben hierfür den Begriff des sogenannten Beweiserhebungsverbotes erfunden. Davon leider zu unterscheiden ist die Frage, ob trotz eines BeweisERHEBUNGsverbotes gewonnene Daten auch einem BeweisVERWERTUNGsverbot unterliegen. Im ungünstigsten Fall könnte also im Falle des Güstrower Kraftfahrers das Amtsgericht zwar zu dem Ergebnis kommen, dass die Videoaufzeichnung mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht hätte vorgenommen werden, dass aber die Daten, die nun einmal vorliegen, dennoch verwendet werden dürfen. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht auch deutliche Worte zu möglichem WILLKÜRlichen Handeln von Behörden und Gerichten gewählt und angedeutet, dass nicht ausgeschlossen und zumindest möglich erscheine, dass die Fachgerichte einen Rechtsverstoß annehmen, der ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht.“

AUSBLICK des Anwaltes ebenda:

„Völlig offen ist derzeit die Frage, wie Bußgeldstellen und Gerichte mit dieser Entscheidung umgehen werden. Sicher dürfte nur eines sein: Man wird versuchen, auf jedem nur vertretbaren Weg die Verwertbarkeit von vorhandenen Beweismitteln zu erhalten. Dass dabei auch neue Auslegungsfehler und Justizirrtümer passieren, die sich in anschließenden Rechtsmittelverfahren nicht mehr reparieren lassen, halte ich nicht nur für ausgeschlossen, sondern sogar für wahrscheinlich. Mit genügend Beispielen aus Bußgeldverfahren mit anderen Themen kann ich aufwarten.“

Über den Raum GLADENBACH („Hinterland“) mit neuer BLITZ-Anlage liest man:

Neuer "Blitzer" für 168 000 Euro - Messgerät samt Auto angeschafft

Rasern wolle man “mit modernen Mitteln auf die Schliche kommen - dieses Ziel haben sich sieben Städte und Gemeinden aus dem Landkreis gesetzt“: Gemeinsam wollen sie für 168 000 Euro ein neues "Blitzgerät" samt Fahrzeug anschaffen. Das Gladenbacher Stadtparlament hat dem Kauf nun zugestimmt. Vor 18 Jahren hat man im Hinterland einen „Ordnungsbehördenbezirk“ gegründet und investierte damals 200 000 Mark für ein Geschwindigkeitsmessgerät und ein Auto. Und: Man stellte Personal für die Verkehrsüberwachung bereit. Seitdem "blitzen" die Gemeinden auf eigene Rechnung Raser – „hauptsächlich an Unfallschwerpunkten, Schulen, Kindergärten oder Seniorenheimen“, berichtet www.mittelhessen.de am 16/11/10: URL: http://www.mittelhessen.de/lokales/region_hinterla...

Der Ordnungsbehördenbezirk steht unter Federführung der Gemeinde Bad Endbach. Gladenbach ist dort von Beginn an Mitglied. Dem Zweckverband gehören derzeit auch Biedenkopf, Lohra, Angelburg, Dautphetal und Weimar an.

Für 168 000 Euro soll nun eine moderne Anlage her - mit so genanntem "Einseitensensor ES 3.0" und zwei digitalen Fotokameras mit integrierter Blitzeinheit – plus Computer-Programm zum Auswerten der Raser-Fotos.

„Gladenbacher rechnen mit Bußgelder in Höhe von 25 000 Euro pro Jahr“ – GEHT’S um ABZOCKE ???

Ich denke jeder kann von den Radargeräten ein Liedchen singen. Mutmaßlich wird es schon jeden Kraftfahrer mal irgendwo erwischt haben, vor allem wenn man täglich mit seinem Kraftfahrzeug unterwegs ist und berufsmäßig sein muss.

Dienen die Geschwindigkeits-Messung wirklich immer nur der Sicherheit, oder ist es einfach nur ABZOCKE.

Was bringen Radar-Warngeräte? Diese Frage ist auch GLADENBACH nachgegangen.

In Gladenbach soll als Fahrzeug künftig ein Kleinbus VW T5 dienen. Außerdem will der Verband ein Gerät für Verkehrszählungen kaufen. Da der "Blitzer" über zwei Kameras verfügt, kann künftig an geeigneten Stellen in beide Fahrtrichtungen (!) – das muss man wissen - das Tempo gemessen werden. Die Tempo-Daten sollen gleich im Fahrzeug ausgewertet werden.

„Auf diese Weise verringert sich der Arbeitsaufwand, da zusätzliche Bürozeiten der Sachbearbeiter in den Kommunen entfallen. Die Stadt Gladenbach rechnet jedes Jahr mit 20 000 bis 25 000 Euro an Bußgeldern. Im Gegenzug fallen für die Kommune Fixkosten von 22 000 Euro plus Personalkosten für die Verkehrsüberwachung an. Dank des modernen digitalen Messgerätes könnten sich künftig aber die Einnahmen erhöhen.“ (So der informative aufklärende HA-Artikel von Herrn Michael TIETZ. Danke.)

"Es ist eine öffentliche Aufgabe, für die Verkehrssicherheit Sorge zu tragen. Sonst würden es heißen: Freie Fahrt für Raser", sagte Bürgermeister Klaus-Dieter KNIERIM (CDU). Gladenbach beteilige sich mit 24 300 Euro am Kauf der Messanlage samt Fahrzeug.

Die beim angeblichen „Raser-Blitzen“ erzielten Einnahmen fließen allerdings nicht komplett in die Stadtkasse: „Bis zu einem Betrag von 35 Euro bleibt das Bußgeld der Temposünder bei der Kommune. Danach wird das Verfahren an die zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel weitergeleitet. Pro Bescheid fließen dann nur noch 11,76 Euro zurück an die Stadt Gladenbach.“

GUT zu WISSEN:

Wer innerorts geblitzt werde, weil er 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell war, muss nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 35 Euro zahlen. Ab 21 km/h zu viel, werden bereits 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Außerhalb geschlossener Ortschaften kostet die Tempoüberschreitung von 21 bis 25 km/h schon 70 Euro. Wer darüber liegt, muss mit mindesten 80 Euro und drei Punkten rechnen.

Anmerkungen - Ausblick

In der GIEßENER ZEITUNG kann man mehrere a&s-performance-Bilder zum Artikel betrachten; ironisch-provozierend (…).

Die GZ-User haben mittlerweile die Diskussion zum Blitzer-Abzock-Thema mit guten Beträgen bereichert. Bei MYHEIMAT gibt es – wie die Erfahrung lehrt (ich schreibe auf 2 Plattformen) – weniger User, die gerne engagiert kommentieren. Siehe das GZ-Beispiel: http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/41...

Der LINK zu FOCUS - http://www.focus.de/panorama/welt/verkehr-richter-... - befasst sich mit einer Freispruch-Serie für Temposünder: Auslöser ein Herforder Richter - Debatte über Radar-FALLEN. Der Verkehrsjurist Helmut Knöner spricht jeden Temposünder frei, weil er viele Radarfallen bloß für Geldschneiderei - ABZOCKE - hält; siehe auch BVerfGs-Urteil im Artikel - WILLKÜR?

Ein User - S.W. – kommentierte:

Natürlich geht`s (auch) um ABZOCKE! Die Frage stellt sich nur, WARUM?

„Die Kommunen werden mittlerweile zu kleinen "Erfindern" wenn`s um die Auffüllung des Geldsäckels geht, Bettensteuer soll hier nur ein Schlagwort sein. Statt sich gemeinsam gegen das verordnete "Sparpaket" zu wehren, wird (aus Parteisolidarität? aus Duckmäusermentalität?) sich weggeduckt und man wird "erfinderisch". Dies sind nur die Vorboten, wenn erst die so genannte Schuldenbremse abgesegnet wird, dann könnte es "richtig lustig" werden!

TROTZDEM: man muss auch den Aspekt beleuchten, sind denn Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht auch sinnvoll? Dementsprechend auch deren Überwachung und das bedeutet auch das BLITZEN?
Wo und wann dies dann gemacht wird ist eine ganz andere Frage.
Ich lebe zum Beispiel in einem Wohngebiet (30er - Zone) in dem viele Familien mit kleinen Kindern leben, die natürlich auch mal auf der Straße toben (auch auf einer extra ausgewiesenen Spielstraße). Und, was denkt ihr, wie viele halten sich dort an die SINNVOLLE Geschwindigkeitsbegrenzung? Makaber, bin schonmal vorm eigenen Haus selbst geblitzt worden (mit 41 km/h), und habe daraus gelernt und HIER, in diesem Fall, "gerne" bezahlt :-) „

Meine Antwort:

Und der ADAC zu Rasern & Radarfallen (...)?

Wirkliche RASER sollte man abzocken; auf AUTOBAHNEN geht's heutzutage besonders schlimm zu (...). Und SINNVOLLE Geschwindigkeitsbegrenzung befürworte ich; daher habe ich nichts gegen Radar-Kontrollen am RICHTIGEN (!) Ort.

Der Verkehrsjurist Helmut Knöner spricht jeden Temposünder frei, weil er viele Radarfallen bloß für Geldschneiderei (ABZOCKE ) sieht. Die Debatte um WILLKÜR der Straßenverkehrsabteilung - auch in GI z.B. - sollte intensiv geführt werden. Viele sehen das Gerechtigkeits-Prinzip verletzt - "erfinderisches" WILLKÜR-Blitzen: weils Kommunen (wie GI) "um die Auffüllung des Geldsäckels" geht. Warum warnen die GZ, radio FFH etc.?

Warum eigentlich sieht der Automobilclub ADAC die Forderungen Knöners kritisch?

„Wenn man vom Gesetzgeber verlangt, er müsse festlegen, wo und wie gemessen wird, ist das nicht zumutbar“, sagte der Leiter Verkehrsrecht des ADAC, Markus Schäpe, der dpa. Eine Ankündigung von Radarfallen ginge angeblich zulasten der Sicherheit. Richter Knöner kritisierte – so FOCUS - auch die rechtlichen Grundlagen für Foto-oder Video-Aufnahmen von Temposündern. Sie würden auf Basis eines Terrorabwehrgesetzes gemacht, und das sei falsch. Der ADAC hält dagegen: „Es ist durchaus zulässig, Fotos zu machen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.“ Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch nun prüfen und eventuell Rechtsbeschwerde einlegen. „Wir kannten so einen Fall noch nicht“, sagte ein Behördensprecher.

Blitzen hinterlistig – heimtückisch – hinterhältig ist das Problem

Wilde Abzockerei oder nur Schutz der Bürger? RICHTIG: Wer sich an bestehende Verkehrsregeln hält, den interessieren die "Blitzer" nicht. Im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeits-Üüberwachungsanlage ist das Wort "Falle" im Sinne von HINTERLIST und HEIMTÜCKE zu erörtern: Wer durch überhöhte Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet (sich selbst kann er sich ja meinetwegen sonst etwas antun), der gehört GERECHT bestraft.

HINTERHÄLTIGKEIT ist den Ordnungsämtern oft vorzuwerfen: Man blitzt gerne dort – auf hinterlistige – heimtückische – hinterhältige Art -, wo es durchaus NICHT nötig wäre bzw. sinnvoll ist zu blitzen. Das Zuschlagen nur der ABZOCKE wegen?! Das stört viele vernünftige (!) Autofahrer. Obrigkeitshörig sollte man bei der Diskussion des OWiG, der STVO etc. nicht sein.

Die meisten der installierten "Starenkästen" in Städten und Gemeinden dienten nicht der Unfallverhütung, sondern drangsalierten die Bürger, sagte ein Politiker aus Fulda. Die Blitzgeräte würden in erster Linie angebracht, um die Gemeindekassen zu füllen. Und auch die von zahlreichen Städten und Gemeinden angeschafften mobilen Überwachungskameras will der Verkehrsexperte am liebsten eingemottet sehen, weil sie überwiegend allein der Gewinnerwartung der Stadtväter dienten. Mehr: http://www.radarfalle.de/news/2000/204.php?PHPSESS...

Interessant – die Fundstelle

http://www.stern.de/tv/sterntv/richter-vermutet-ab...

HIER eine UMFRAGE

Ergebnis: Abstimmung

Was halten Sie von Geschwindigkeitskontrollen?

28 % Je mehr, desto besser - es gibt viel zu viele Raser.

6 % Im Grunde okay - nur die Bußgelder sind zu hoch.

64 % Dreiste Abzocke - damit sollen doch nur leere Kassen aufgefüllt werden.
(3273 Stimmen)

Bürgerreporter:in:

W. H. aus Gladenbach

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