Vor- u. Nacherbschaft
Vor- und Nacherbschaft - was bedeutet das?
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Vor- und Nacherbschaft – was bedeutet das eigentlich?
Wenn ein Mensch stirbt, geht sein Vermögen auf die Erben über. Oft denkt man an eine einfache Verteilung: Der Ehepartner oder die Kinder erben, und damit ist die Sache erledigt. Doch das deutsche Erbrecht kennt eine besondere Gestaltung, die Vermögen über zwei „Etappen“ verteilt: die Vor- und Nacherbschaft.
Wichtig vorweg: Die bloße Formulierung „Meine Ehefrau erbt alles“ begründet noch keine Vor- und Nacherbschaft. Vorerbschaft gibt es nur, wenn der Erblasser sie ausdrücklich anordnet und zugleich Nacherben bestimmt, etwa: „Meine Ehefrau soll Vorerbin sein; Nacherben sind unsere Kinder.“ Ohne diese Anordnung ist die Ehefrau einfach Alleinerbin – ohne Nacherben.
Was ist eine Vorerbschaft?
Der Erblasser kann festlegen, dass zunächst eine Person erbt (Vorerbe) und später – beim sogenannten Nacherbfall – andere Personen (Nacherben). Typisch ist die Absicherung des überlebenden Ehepartners als Vorerben, während die Kinder als Nacherben „nachrücken“. Der Nacherbfall tritt meist mit dem Tod des Vorerben ein; er kann aber auch an ein anderes Ereignis geknüpft werden.
Welche Folgen hat das für den Vorerben?
Der Vorerbe verwaltet und nutzt den Nachlass, steht aber unter gewissen Beschränkungen, damit das Vermögen für die Nacherben erhalten bleibt. Er darf etwa wesentliche Teile nicht verschenken und nicht beliebig veräußern. Der Erblasser kann den Vorerben allerdings „befreien“. Ein befreiter Vorerbe hat mehr Spielraum, muss aber trotzdem das „Kernvermögen“ wahren. Schulden, die der Vorerbe macht, treffen die Nacherben grundsätzlich nicht.
Was bedeutet Nacherbschaft für die Kinder?
Die Kinder werden nicht sofort Eigentümer des Nachlasses, sondern erst mit Eintritt des Nacherbfalls. Bis dahin haben sie ein Anwartschaftsrecht: Sie sind geschützt, können aber regelmäßig nicht schon „zugreifen“. Das vermeidet Streit um den laufenden Haushalt des Vorerben und sichert zugleich, dass am Ende die vom Erblasser gewünschte Personengruppe erbt.
Wann ist die Gestaltung sinnvoll?
Häufig bei Patchwork-Konstellationen oder wenn Vermögen über Generationen erhalten bleiben soll. Beispiel: Der Erblasser möchte die Ehefrau absichern, aber sicherstellen, dass das Familienvermögen später an die Kinder aus erster Ehe fällt. Auch bei Immobilien oder Familienunternehmen kann die Staffelung sinnvoll sein.
Gibt es Nachteile?
Ja, die Konstruktion ist komplex und kann zu Reibungen führen: Der Vorerbe fühlt sich durch Beschränkungen eingeengt; die Nacherben fürchten Wertverlust. Deshalb sollten klare Regeln ins Testament: Darf der Vorerbe verkaufen? Soll er befreit sein? Wer kontrolliert? Sinnvoll sind außerdem Anordnungen zur Auseinandersetzung und zu Ersatznacherben, falls ein Nacherbe wegfällt.
Pflichtteil und Ausschlagung
Wird jemand als Nacherbe eingesetzt, ist er nicht „enterbt“. Ein Pflichtteilsanspruch entsteht dann grundsätzlich nicht. Wer stattdessen sofort Geld möchte, kann die Nacherbschaft ausschlagen und den Pflichtteil verlangen – das sollte aber gut durchgerechnet werden.
Fazit
Vor- und Nacherbschaft ist ein wirkungsvolles Instrument, um den Ehepartner zu schützen und zugleich die Kinder verbindlich zu bedenken. Sie funktioniert aber nur, wenn sie klar und bewusst im Testament angeordnet wird. Lassen Sie sich beraten – so bleibt der letzte Wille eindeutig und Streit wird vermieden.
Bürgerreporter:in:Greiner & Kollegen PartGmbB Rechtsanwälte aus Friedberg |
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