Pfändungsfreigrenzen - die Broschüre
) - ab 1. Juli Die Broschüre "Pfändungsfreigrenzen für A>rbeitseinkommen gemäß Bekanntmachung vom 26- März (BGBl. Nr. geltende Pfändungsfreigrenzen - " ist kostenfrei (zumindest für den Besteller) - beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 11 Berlin (Großkundenanschrift) erhältlich. Die 46 Seiten geben den Sachstand des Juli wieder.
Nach einer kurzen Einführung gibt es jede Mengen Tabellen. Sie sollen eine Vorstellung davon geben, wann wieviel Euro gepfändet werden können. Wer mit dieser Art "Literatur" zurechtkommt, wird sicherlich seine Freude daran haben und damit klarkommen. Mit persönlich fehlt eine Übersicht, was alles zum "Einkommen" gehört. Kindergeld? Pflegeleistungen? Diese Broschüre kann natürlich keine kompetente Einzelfallberatung ersetzeh. Wer die braucht, sollte einen kompenten Fachmann zu Rate ziehen.
Bürgerreporter:in:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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