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Erst-Registrierung ukrainischer Geflüchteter im Landkreis Augsburg ab sofort online möglich

Neue Vorgehensweise ermöglicht zügigere Verfahrensabläufe

Um Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehmen zu können, müssen sich alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, nach ihrer Ankunft in Deutschland ausländerrechtlich registrieren lassen. Diese Registrierungen erfolgen bei allen Geflüchteten, die im Landkreis Augsburg entweder privat oder in einer dezentralen Asylunterkunft untergekommen sind, aktuell über die Ausländerbehörde des Landratsamtes Augsburg. Da die Wartezeiten bei der Online-Terminvergabe aufgrund der sehr hohen Nachfrage derzeit recht lang sind, stellt das Landratsamt Augsburg ab sofort auf seiner Internetseite www.landkreis-augsburg.de/ukraine-einreise das Formular „Datenabfrage zur AZR-Erfassung ukrainischer Geflüchteter“ für eine vereinfachte Erst-Registrierung zum Download zur Verfügung.

„Wir bitten alle zwischenzeitlich im Landkreis Augsburg angekommen Geflüchteten aus der Ukraine, die bisher weder registriert wurden, noch bei der Ausländerbehörde vorgesprochen haben, unverzüglich diese Möglichkeit zu nutzen und alle notwendigen Daten über dieses Formulars gemeinsam mit der Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identitätsnachweises per E-Mail an registrierung-ukraine@LRA-a.bayern.de zu übermitteln“, appelliert Landrat Martin Sailer.

Auf diese Weise können die Angaben bis zum weiter notwendigen Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde bereits erfasst und die Vorarbeiten für einen zügigen Verfahrensablauf durchgeführt werden. Außerdem wird geprüft, ob die Betroffenen im weiteren Verfahrensverlauf auf Grundlage ihrer Erst-Registrierung Bescheinigungen über den rechtmäßigen Aufenthalt und den Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten können, sofern diese benötigt werden. So kann in geeigneten Fällen, wie beispielsweise beim Ablauf des 90-tägigen visumfreien Aufenthalts oder bei der konkreten Aufnahme einer Beschäftigung, die Zeit bis zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde überbrückt werden.

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