Grünpatenschaft
Ganz ehrlich? Ob Frühling, Sommer, Spätsommer, Herbst oder Winter - der Zustand der Sorgenbeete bleibt ein absoluter Klassiker

Verkehrsinsel Brüner Landstraße Höhe Fußgängerampel: Am Schwan/Brömderweg. | Foto: Siegmund Walter, 21.07.2026, 12:57 Uhr
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  • Verkehrsinsel Brüner Landstraße Höhe Fußgängerampel: Am Schwan/Brömderweg.
  • Foto: Siegmund Walter, 21.07.2026, 12:57 Uhr
  • hochgeladen von Siegmund Walter

Wesel, 10.08.2026. 
 

Vier Jahreszeiten, 365 Tage - und die Beete ändern gefühlt nie ihren Zustand. 

Wenn ein Beet ehrenamtlich gepflegt wird und dafür eine Patenschaft übernommen wurde, sollte es auch sauber und ordentlich aussehen, damit sich die Allgemeinheit daran erfreuen kann. Es ist nicht akzeptabel, Pflanzbeete einfach verkümmern zu lassen, nur weil das Wetter unangenehm ist – sei es Regen, Kälte, Hitze oder langanhaltende Trockenheit; erfahrungsgemäß findet man für solche Umstände immer eine Ausrede. Wer eine Patenschaft für eine Grünanlage übernimmt, sollte sich der Verantwortung und der damit verbundenen Regeln und Vorschriften bewusst sein. Man muss wissen, welcher Arbeitsaufwand dahintersteckt! Die Bildergalerie zeigt nur eines von vielen Beispielen im Kreis Wesel. Die übergeordnete Stelle sollte sich ernsthaft fragen, ob diese Patenschaften noch sinnvoll sind, wenn man sieht, in welchem Zustand die Anlagen hinterlassen werden.

Die typischen Aufgaben der Paten umfassen:

Gießen: Wässern der Pflanzen bei Trockenheit und Hitze.

Säubern: Entfernen von Unkraut, Laub und Müll.

Rückschnitt: In Form halten von zu wuchernden Pflanzen (unter Beachtung der Absprachen mit der Stadt).

Verkehrssicherheit: An Verkehrsinseln muss darauf geachtet werden, dass der Pflanzenwuchs die Sicht im Straßenverkehr nicht behindert. Die Sicht der Verkehrsteilnehmer darf durch die Pflanzen nicht eingeschränkt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Pflanzen sollten meist nicht höher als 60 Zentimeter werden, um die Sicht an Straßen, Stichwegen oder  Kreuzungen nicht zu verdecken. Zudem dürfen wuchernde Triebe nicht in Gehwege oder Radwege ragen.

Verkehrsinsel Brüner Landstraße Höhe Fußgängerampel: Am Schwan/Brömderweg. | Foto: Siegmund Walter, 21.07.2026, 12:57 Uhr
Verkehrsinsel Brüner Landstraße Höhe Fußgängerampel: Am Schwan/Brömderweg | Foto: Siegmund Walter, 21.07.2026, 12:57 Uhr
Verkehrsinsel Brüner Landstraße Höhe Fußgängerampel: Am Schwan/Brömderweg | Foto: Siegmund Walter, 30.12.25, 14:25 Uhr
Verkehrsinsel Brüner Landstraße Höhe Fußgängerampel: Am Schwan/Brömderweg | Foto: Siegmund Walter, 30.12.2025, 10:50 Uhr
Verkehrsinsel Brüner Landstraße Höhe Fußgängerampel: Am Schwan/Brömderweg
 | Foto: Siegmund Walter, 11.07.2024
Bürgerreporter:in:

Siegmund Walter aus Wesel

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