Nach Bundesverfassungsgerichtsentscheidung:
Klimacamper*innen kündigen Wiederholung ihrer satirischen Kritik an der Regierung von Schwaben an

"Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!" Mit einem Banner mit dieser Aufschrift kritisierten Klimacamper*innen im Oktober 2022 die Regierung von Schwaben für die vorgezogene Genehmigung einer Bannwald-Rodung -- und wurden dafür zu insgesamt vier Wochen Haft (Jugendarrest) und einem halben Jahresgehalt Geldstrafe verurteilt.
Nachdem die Regierung von Schwaben auch nach 1½ Jahren den Vorfall noch nicht aufklären konnte, kündigen die Aktivist*innen für den morgigen Dienstag (9.4.) 14:00 Uhr eine Wiederholung ihrer Aktion an.

"Unsere Kritik an der Regierung von Schwaben bleibt bestehen: Es kann nicht sein, dass heimlich ein Bannwald gerodet wird. Erst recht nicht, wenn Bayerns höchstens Verwaltungsgericht aufgrund der Klage einer angrenzenden Gemeinde noch mit der Rechtswidrigkeitsprüfung des Rodungsvorhabens beschäftigt ist, und bestimmt nicht wenn durch die Rodung ein klimaschädliches Stahlwerk ausgeweitet wird", erklärt Samuel Bosch (21), Baumpfleger und einer der damaligen Aktionsbeteiligten. Bei der morgigen Aktionswiederholung werden die Original-Banner mit den Aufschriften "Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!" und "Lohwald verhökern für 250 €? Frech!" zum Einsatz kommen. Der Betrag von 250 € bezieht sich auf die routinemäßige Verwaltungsgebühr für die Ausstellung der vorgezogenen Rodungsgenehmigung. Ein SEK-Einsatz am morgigen Dienstag wie im Oktober 2022 ist möglich, doch aus Sicht der Aktivist*innen nicht unbedingt wahrscheinlich, da die Aktion verändert stattfinden wird.

Von einer erneuten Haftstrafe lassen sich die Aktivist*innen dabei nicht abschrecken: Denn wie das Bundesverfassungsgericht vergangenen Donnerstag (4.4.2024) in einer unanfechtbaren Entscheidung mitteilte, war das Augsburger Hafturteil verfassungswidrig. Bei Äußerungen wie der Kritik an der Regierung von Schwaben sei zu beachten, wenn diese „nicht zum Zwecke privater Auseinandersetzung“ getätigt werden, sondern „zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen“ (RdNr. 14 des Beschlusses). Die Augsburger Gerichte hätten das Grundrecht auf Meinungsfreiheit missachtet.

Parallel zur Aktion werden die Aktivist*innen unmittelbar vor dem Eingangstor der Regierung von Schwaben (Fronhof 10, 86152 Augsburg) in einer Pressekonferenz Stellung nehmen zu folgenden Fragen: Was bedeutet die Verfassungsbeschwerde für weitere Aktionen? Wie gelang es Samuel vor seiner vorzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis Aktionen organisieren?
Wie war der Kontakt mit den Mitgefangen? Wie denkt Samuel jetzt über die Legitimität von Straftaten im Aktivismus? Was bedeutet das für die Zukunft des Augsburger Klimacamps?

HINWEIS
Alle Hintergründe zur vorgezogenen Lohwald-Rodung sowie den Volltext des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts finden Sie auf https://ravensburg.klimacamp.eu/presse/pressemitteilungen/haftaustritt/.
Fotos zur freien Verwendung der ursprünglichen Aktionen gibt es auf https://www.speicherleck.de/iblech/stuff/.rvs2/. Die Ausnahmegenehmigung existiert ungewöhnlicherweise in zwei Abfassungen. Eine ist im Volltext auf https://www.lohwibleibt.de/frech.pdf veröffentlicht.

KONTAKT
Ingo Blechschmidt: +4917695110311
Samuel Bosch: +4915908156028
Wolfgang Miller (Pressesprecher der Regierung von Schwaben): +49 821
3272239
Thomas Frey (BUND Naturschutz): +4916095501313 Jürgen Gild (Bürgermeister von Langweid): +49 8230 8400 0 Wolfgang Jarasch (Bürgermeister von Biberbach): +49 8271 8018 0 Bastian Mangliers (Pressesprecher der Lech-Stahlwerke): +49 8271 82 668 Diana Bestler (Pressesprecherin vom Landgericht Augsburg in
Strafsachen): +49 821 3105-2386

Bürgerreporter:in:

PR Redaktion

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