Amtsgericht Montabaur
Ausputzer-Büttel für Liechtensteiner Skandal-Justiz?

Vorsitzender Richter Vorsitzender Richter Helmut Groß, ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Montabaur mit Schöffen Kern und Tiffert
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  • Vorsitzender Richter Vorsitzender Richter Helmut Groß, ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Montabaur mit Schöffen Kern und Tiffert
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Eine illustre Reihe mehr oder weniger Prominenter steht in Verbindung mit einer Vielzahl an Rechtsbeugungen und -missbräuchlichkeiten Liechtensteiner Behörden, Justiz und Politik: spiegeln nahezu völlig fehlende Rechtsstaatlichkeit dieses zu schnell vom Heuwender zum Treuhänder mutierten Zwergstaates.

Absonderlichkeiten en masse prägen auch die Abläufe um den früheren Pfarrer von Ruggell, Thomas Jäger (50), nähren die Wahrnehmung, dass er Bauernopfer einer, eigentlich gegen Erzbischof emer. Wolfgang Haas gerichteten Kampagne ist.
Letzter Bericht des Schweizer Bild-Pendant Blick unterstreichen dies, da sein Konterfei und nicht das des Beschuldigten publiziert wurde.

Dass dies dem Amtsgericht Montabaur zum Termin 2b LS 2070 Js 51650/23 am 26. März 2025 angesichts unvollständiger Akten nicht bewusst sein konnte, liegt auf der Hand.
Dass es dieses Defizit ebenso akzeptierte, als den ehernen Rechtsgrundsatz Grundsatz ne bis in idem – nicht zweimal in derselben Sache brach und die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz zum Verfahren zugelassen hat, nährt die Besorgnis, dass es im Vorfeld ein Ansinnen gegeben haben muss, bei Behebung einer unglaublichen Anhäufung an Bösartigkeiten, Fehlern und Inkompetenzen behilflich zu sein und diese Zusage gegeben wurde, ohne zu wissen, was sich wirklich damit verbindet.
Dass Art. 103 Abs. 3 GG diesem Vertrauensschutz Verfassungsrang verleiht, der die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in ein freisprechendes Strafurteil anerkennt, also nach diesem prozessualen Grundsatz über eine Rechtssache nur einmal rechtskräftig entschieden werden darf, wobei eine entschiedene Sache vorliegt, wenn sich gegenüber der früheren Entscheidung weder die Rechtslage noch der wesentliche Sachverhalt geändert haben, kann nicht damit ausgehebelt werden, dass es keinen Freispruch, keine Verurteilung gab, sondern das Verfahren mit Einstellung endete.

Ob Staatsanwalt Oliver Rissel wirklich umfassende Aktenkenntnis hatte, muss bezweifelt werden, da er sich nur auf im Termin selbst erfolgte Belange bezog und keinerlei Anstoß daran nahm, dass bsw. ein IT-forensisches Gutachten besteht, sich jedoch nicht bei den übermittelten Akten befindet, wonach auf dem Handy von Pfarrer Jäger gefundene Pornobilder über Hacking aufgespielt wurden.
Obwohl das Verfahren dazu in Liechtenstein mit Freispruch endete und festgelegt wurde, dass man darauf deshalb nicht abstelle, kreisten die Erörterung weit mehr hierum, als zum Tatvorwurf des eigentlich verfahrensgegenständlichen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen, welche Vorsitzender Richter Helmut Groß, ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Montabaur, von Anfang an als Geschädigte definierte: sich also bereits festgelegt hatte.
Fraglich auf welcher Basis, da er ja auch von einer Berufsaufgabe seitens Pfarrer Jäger sprach, das internationale Berufsverbot aus Liechtenstein bsw. ignorierte.

Der Vater des vermeintlichen Opfers berichtete im Zeugenstand frei von jeglicher Emotion, als ginge es um einen beobachteten Verkehrsunfall, was zu seinem Buchhalterberuf passen mag, jedoch nicht gleich einem aufgewühlten Vater.
So blieb es ein, mit dem Vertreter der Nebenklage gut abgestimmter Bericht: nicht mehr und nicht weniger.

Die Spitze der Erbärmlichkeit: die Einvernahme der Polizistin Notburga Walch. Hatte der Vater noch berichtet, dass sie ihm als die kompetente Person in Vaduz für seine Anzeigenerstattung benannt worden war, musste sie kleinlaut auf Verteidigerbefragung einräumen, über keinerlei spezielle Ausbildung zu verfügen, wie sie entgegen allgemein anerkanntem wissenschaftlichem Stand behauptete, dass ihre Suggestivfragen nötig seien, diese also bestätigte.
Nicht genug damit: einen DNA-Test der Kleidung des Mädchens habe sie nicht beauftragt, da das Verfahren ja eingestellt wurde. Sind es also hellseherische, anstelle kriminalistischer Fähigkeiten, welche sie prägen, denn zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung konnte dieser Verlauf ja keineswegs absehbar sein?
Diese unübersehbaren polizeilichen Inkompetenzen bilden die Grundlage für das sich anschließende Desaster bei Behörden, Justiz und Politik. Wann eigentlich beginnt ein Schurkenstaat und weshalb muss ausgerechnet Deutschland, sonst weltweit den besserwissenden Oberlehrer gebend, auf diesen Zug aufspringen, ihm neue Fahrt geben, anstelle ihn ab- und auszubremsen?

Die Staatsanwaltschaft, welche Belastendes, wie Entlastendes zu ermitteln hat, focht dies hingegen nicht an, denn zum Zeitpunkt der polizeilichen Ermittlungen war der Verfahrensablauf ja nicht auch nur im Geringsten absehbar, mehr Ausflucht konnte es somit gar nicht geben. Was also war wirkliche Intention, zumal sich Staatsanwalt Oliver Rissel in Verhandlungspausen wiederholt in Pressegespräche begab?

Sein Plädoyer endete mit Antrag von 10 Monaten mit Bewährung, Rechtsanwalt Harald Müller, Ulm, forderte als Vertreter der Nebenklage 12 Monate mit Bewährung und das mit aller Gewalt noch an diesem Tag nach 4 abgelehnten Beweisanträgen durchgedrückte Urteil lautete auf 8 Monate mit Bewährung.
Ursprünglich war 01. April als weiterer Verhandlungstag angesetzt, ein Schöffe bekundete da in Urlaub zu sein und entgegen der vorherigen Tendenz erst mal das Erlebte des Tages sich setzen zu lassen, wurde die Beweisaufnahme geschlossen und kam es mit dem Urteilsspruch zu einem absoluten Novum: der Gewissheit des Vorsitzenden noch vor Urteilserläuterung, dass es ja in eine weitere Instanz gehe und es gut sei, dass diese nochmals überprüfe. Überzeugung von dem, was man beschlossen hat, hört sich anders an!
In den in erster Linie, zudem moralisch durchsetzten Rechtfertigungen, statt Erläuterungen, klang konkret an, dass eklatante Ermittlungsfehler der Polizei unangenehm aufgestoßen seien, was letztlich jedoch nicht entscheidungserheblich war, da DNA-Spuren ja auch durch Hilfen beim Ankleiden hätten entstanden sein können, ohne dass deshalb Pfarrer Jäger zwangsläufig dadurch belastet sei. Halt Herr Vorsitzender: Anders herum wird ein Schuh daraus: keine DNA von Pfarrer Jäger an der Kleidung des Kindes beweist unumstösslich, dass es keine Berührung gegeben haben kann.

Damit schließt sich ein Kreis zum Beginn: der Verletzung ne bis in idem, am Ende der Verhandlung mit Verletzung in dubio pro reo.

Berufung ist eingelegt, das Urteil also nicht rechtskräftig und die Unschuldsvermutung gilt weiter!

Erich Neumann, freier investigativer Journalist www.cmp-medien.de
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© Bild: www.cmp-medien.de CC – Vorsitzender Richter Vorsitzender Richter Helmut Groß, ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Montabaur mit Schöffen Kern und Tiffert
© Bild: www.cmp-medien.de CC – Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Harald Müller, Ulm
© Bild: www.cmp-medien.de CC – Verteidiger Rechtsanwalt Moritz David Schmitt-Fricke, Mainz und Beschuldiger Pfarrer Thomas Jäger
© Bild: www.cmp-medien.de CC – Staatsanwalt Oliver Rissel wiederholt in Gesprächen während Verhandlungspausen mit SWR-Redakteuren

Vorsitzender Richter Vorsitzender Richter Helmut Groß, ständiger Vertreter des Direktors des Amtsgerichts Montabaur mit Schöffen Kern und Tiffert
Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Harald Müller, Ulm
Verteidiger Rechtsanwalt Moritz David Schmitt-Fricke, Mainz und Beschuldiger Pfarrer Thomas Jäger
Staatsanwalt Oliver Rissel wiederholt während Verhandlungspausen in Gesprächen mit SWR-Redakteuren
Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

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