Wohnsitzwechsel ins Ausland - Teil 2: Auflagen - Uwe H. Sültz - Ratgeber in MyHeimat
- hochgeladen von Uwe H. Sültz
Innerhalb der EU kann der Aufenthaltsort frei gewählt werden. In der Türkei und in Tunesien benötigt man eine Aufenthaltsgenehmigung. Bei den Beantragungen helfen die Botschaften weiter.
Einige Länder verlangen den Nachweis, dass man selbst für sich sorgen kann. Das muss man mit der Höhe des Renteneinkommens belegen.
Manches Land nimmt überhaupt keine Rentner auf, wie Australien, Neuseeland oder Kanada. Es sei denn, die Kinder leben bereits dort.
Mein Kommentar:
OK... dann bleiben wir eben hier ;-)

Bürgerreporter:in:Uwe H. Sültz aus Westerland |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.