Feuerwehr-Historik
Bauweise der strohgedeckten Häuser führte einst zu erheblicher Brandgefährdung

Anhand dieser Zeichnung lässt sich gut ersehen, dass all die Aufgaben Retten, Löschen, Bergen und Schützen früher auf die Dorfgemeinschaft entfallen sind. Das Vieh wurde aus den Ställen getrieben, während sich das ganze Dorf eher hilflos mit Eimerketten dem Feuer entgegenstellte. Entnommen aus: 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Immensen, Lehrte 1994, S. 27
  • Anhand dieser Zeichnung lässt sich gut ersehen, dass all die Aufgaben Retten, Löschen, Bergen und Schützen früher auf die Dorfgemeinschaft entfallen sind. Das Vieh wurde aus den Ställen getrieben, während sich das ganze Dorf eher hilflos mit Eimerketten dem Feuer entgegenstellte. Entnommen aus: 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Immensen, Lehrte 1994, S. 27
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Vorbeugender Brandschutz und Brandschutzbeauftragte sind Begriffe der jüngsten Vergangenheit. Sie sind das Ende einer Kette von Entwicklungen in den Dörfern und Städten seit dem späten Mittelalter.
Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts beruhte die Feuerlöschhilfe auf den Verordnungen der Landesherren und der Städte. Diese Feuerlöschordnungen enthielten vor allem feuer- und baupolizeiliche Vorschriften sowie die Verpflichtung der Bürger zur Löschhilfe. Den Gefahren konnte dadurch natürlich nur bedingt begegnet werden. Für die Feuerverhütung wirkten sich diese Vorschriften recht segensreich aus; für die praktische Brandbekämpfung selbst waren sie auf die Dauer unzureichend. Die Ursache dieses Versagens lag im System begründet. Es gab zwar ein großes Aufgebot an verpflichteten Helfern, aber sie waren ungeübt, die Anleitung war mangelhaft und die Löscheinrichtungen noch nicht genügend technisch entwickelt.
In den vergangenen Jahrhunderten hatten Feuersbrünste verheerende Auswirkungen. Dafür gab es zwei Gründe: Einmal führte die Bauweise der strohgedeckten Häuser, die ausnahmslos als Fachwerkbauten errichtet waren, zu erheblicher Brandgefährdung, und zum anderen gab es noch keine organisierte Brandbekämpfung.
Zwar verbot die Landesherrschaft aus Sicherheitsgründen wiederholt das Eindecken der Häuser mit Stroh, konnte jedoch nicht erreichen, dass dieses Verbot auch befolgt wurde. Auch die Aussicht auf steuerliche Begünstigungen beim Bau von „steinernen und mit Ziegeln gedeckten Häusern“ konnte die Menschen nicht davon abbringen, auch künftig Bauernhöfe, Scheunen, Speicher und Backhäuser als engmaschige, strohgedeckte Fachwerkbauten zu errichten.
Schon seit dem Mittelalter gehörte es zu den Aufgaben von Stadträten oder anderen Amtspersonen respektive des Landesherrn, vorsorgende Maßnahmen wegen der latent andauernden Gefahr von Bränden zu ergreifen. So verlangte beispielsweise die Cellesche Feuerordnung von 1523, dass jeder Handwerksmeister einen ledernen Feuereimer handgerecht in seinem Haus zu hängen habe und bei Bränden den Löschenden zur Verfügung stelle.
Der Umgang mit offenem Licht, die freie Herdstelle im Flett, von der sich Rauch und Funkenflug einen Weg durch das Gebälk zum Ulenloch suchten, die Glut auf dem Herdstein, nachts lediglich mit der Feuerstulpe abgedeckt, die hölzernen Gefache und Balken der Fachwerkhäuser mit tief herabgezogenen Strohdächern, die glimmende Glut im „Backs“ (Backhaus), das zu jeder ordentlichen Hofstelle unserer Heimat gehörte, die Weitergabe ungesicherten Feuers an den Nachbarn, der die Herdflamme hatte ausgehen lassen und schließlich die Gewohnheit, den Hanf und Flachs auf den heißen Steinen im Backs oder neben den Öfen in den Stuben zu trocknen, all dies waren eklatante Schwachpunkte im Kampf mit dem roten Hahn, der die Menschen der früheren Jahrhunderte ständig bedrohte.
Wer aber in ständiger Gefahr lebt, stumpft ab, wird unvorsichtig und gleichgültig. So waren neben den Blitzschlägen der Leichtsinn und die Nachlässigkeit häufige Ursachen der Hofbrände.
Hatte ein Haus mit seinen vielen Holzanteilen und dem dicken Strohdach erst einmal Feuer gefangen, brannte es in beinahe jedem Falle samt dem angrenzenden Viehstall bis auf die Grundmauern nieder, wie groß auch die Anstrengungen der Löschkolonne sein mochten. Das Vieh rasch aus dem Stall treiben und möglichst viele Einrichtungsgegenstände eilends auf die Straße schleppen, das war oft alles, was man tun konnte.
Gesetzliche Bestimmungen wurden auf Geheiß der Herzöge erlassen. Diese waren darauf bedacht, dass sich die Untertanen nicht verschuldeten. Nichtsdestotrotz gab es Feuersbrünste, Ereignisse, bei denen Dorfteilen der rote Hahn aufgesetzt wurde. Die Spendenfreudigkeit der Menschen im Fürstentum bzw. später im Königreich war gefragt.
Während die fürstlichen Anordnungen zur Brandverhütung im 16. Jahrhundert auf das Wohl der Untertanen bedacht gewesen waren, betrachteten die Landesherren im 17. Jahrhundert infolge ihrer absolutistischen Staatsauffassung Brandkatastrophen, die stets mit beträchtlichen wirtschaftlichen Verlusten verbunden waren, als Einbußen staatlichen Wohlstandes, das heißt, als Einbußen ihrer Macht und infolgedessen auch ihres Ansehens bei anderen Fürsten.
Ein Blick nach Hannover: Herzog Georg Wilhelm regierte das Fürstentum Lüneburg von 1665 bis zu seinem Tod im Jahre 1705. Er erließ am 19. November 1695 ein Edikt, wonach jeder Voll- und Halbhöfner, wenn er heiratete, sechs und jeder Kötner drei Mariengroschen abgeben musste. Aus diesen Mitteln sollte ein Fonds gebildet werden, aus dem Feuerleitern usw. angeschafft werden sollten. In der, „auff Unser Residentz Zelle“ gegebenen Verordnung wurde den Räten, Oberhauptleuten, Drosten, Beamten, Gerichtsherren, Predigern „und insgesambt allen Unsern Unterthanen“ befohlen, dass „... hinfüro ein jeder voll- oder Halb-Hoffner / so heyrahtet / ehe und bevor er getrauet wird / 6. Mgr. / ein Köther oder Brincksitzer aber 3. Mgr. zu dem Behueff erlegen / auch die Prediger die Copulation nicht ehender verrichten sollen / biß solche Gelder an ihnen ausgezahlet / welche dann dieselbe von ihnen anzunehmen / ...“
Das Edikt stellt für die meisten Dörfer im Fürstentum Lüneburg eine der frühesten Spuren örtlicher Brandbekämpfung beziehungsweise -verhütung dar. Hier erfahren wir konkret von dem Umgang mit den Geldern, die extra für Feuerlöschgerät einkassiert wurden.

Bürgerreporter:in:

Matthias Blazek aus Adelheidsdorf

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