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90 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland 12.11.1918. – 12.11.2008

Dem Frauenwahlrecht ging ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus, der bereits im 18. Jahrhundert begann. Die erste „moderne“ Kämpferin für das Frauenwahlrecht war Olymp de Gouges, die im Laufe der französischen Revolution u. a. die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ verfasste und später wegen eines Flugblatts als vermeintliche Royalistin enthauptet wurde.
Die Frauenrechtlerin Hedwig Dohm forderte 1873 als erste Frau in Deutschland das Frauenwahlrecht. Aber erst am 12. November 1918 wurde im Zuge der Novemberrevolution durch den „Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk“ auch den Frauen das aktive und passive Wahlrecht gewährt. Am 30. November wurde das Reichswahlgesetz fixiert. Mit der Wahl der Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals auf nationaler Ebene ihr Wahlrecht nutzen. Als erste Frau in einem deutschen Parlament meldete sich am 19. Februar 1919 Marie Juchacz aus Berlin, vormals Dienstmädchen, Schneiderin und Krankenwärterin, zu Wort. Die Sozialdemokratin (seit 1905) sagte: „Ich möchte hier feststellen ..., dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa im althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“
Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde den Frauen das passive Wahlrecht wieder entzogen, nach Kriegsende wieder gewährt. Nach der ersten Bundestagswahl 1949 saßen 31 Frauen neben 378 Männern im Bundestag. Das waren 6,8 Prozent der Abgeordneten. Aktuell gehören dem Bundestag 194 Frauen und 420 Männer an.

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