Kein Flohmarkt vor 11: Bürokratieposse oder sinnvoll?

Uhrenvergleich: In Niedersachsen dürfen Flohmärkte sonntags nicht vor 11 Uhr öffnen.
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Garbsens Rathausflohmarkt laufen die Standbetreiber davon - weil die Stadt künftig ein Gesetz durchsetzen will, das zwar überall in Niedersachsen gilt, aber anderswo kaum beachtet wird. Denn eigentlich darf sonntags an keinem Flohmarkt vor 11 Uhr Ware verkauft werden. Redakteur Markus Holz berichtet darüber heute in der Leine-Zeitung:

Die Stadt hat Thomas Hausmann, Betreiber der Rathausflohmärkte, nachdrücklich auf das Sonn- und Feiertagsgesetz hingewiesen. Angekündigt war für Sonntag ein Verkauf ab 8 Uhr. Hausmann musste seine Standbetreiber kurzfristig informieren. „Die Hälfte der Händler ist sofort auf Märkte ausgewichen, die eher öffnen – sehr ärgerlich“, sagte Hausmann.

Das Problem der Standbetreiber: Der Vormittag ist die beste Umsatzzeit. „Was bis 11 Uhr nicht weg ist, verkauft sich auch nicht mehr“, sagte Annemarie Exler, selbst Organisatorin mehrerer Flohmärkte in der Region, der Leine-Zeitung.

Was meint Ihr: Ist es gut, dass die Stadt Garbsen geltendes Recht durchsetzt - und sollten andere Kommunen auch so konsequent sein? Ist die Einschränkung der Verkaufszeiten für Flohmärkte sinnvoll? Wie wird das bei den Flohmärkten gehandhabt, auf denen Ihr unterwegs seid?

Bürgerreporter:in:

Robin Jantos aus Hannover-Mitte

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