Iserlohn. Banken und Sparkassen halten sich oft nicht an die Regeln, wenn überschuldete Kunden Schutz vor Kontopfändungen suchen. Wie man sich wehren kann.
„Die Verzweiflung ist mitunter riesengroß“, sagt Ingrid Höcker. Die Beraterin bei Geld- und Kreditproblemen weiß, wie sehr Menschen, die sich hoffnungslos überschuldet haben, unter Druck geraten können. 5,7 Millionen Menschen gelten bundesweit als überschuldet. Wenn sie dann auch noch schutzlos ihren Gläubigern ausgesetzt sind, könne es existenzbedrohend werden. Schutz bietet ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, das eigentlich alle Banken und Sparkassen bedingungslos und umgehend einrichten müssen. Nicht alle Kreditinstitute halten sich aber an die Regeln. „Viele Banken und Sparkassen legen den Schuldnern mitunter dicke Steine in den Weg“, sagt Höcker – zu Unrecht. Genau auf dieses Problem zielt nun die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni, an der sich auch die Iserlohner Verbraucherzentrale beteiligt, um in Not geratenen Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen.
IKZ, 12.06.2026
Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird
Die Verweigerung der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos durch Banken und Sparkassen stellt wohl in den meisten Fällen eine Verletzung des § 850k ZPO dar. Der gesetzlich verbrieften Anspruch auf ein Basiskonto nach § 6 ZKG wird dadurch verletzt.
Bürgerreporter:in:Ulrich Wockelmann |