Amtliche Bekanntmachung
Änderung der Verkehrsregelung in der Lehrgasse

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Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und der Tatsache, dass die Einbahnstraßenregelung in der Lehrgasse immer wieder z.T. unabsichtlich zum Teil aber auch vorsätzlich auch von Anliegern missachtet wird, sind wir seitens der Ortspolizeibehörde in Abstimmung mit der Verkehrspolizei zu dem Schluss gekommen, die Einbahnstraßenregelung in der Lehrgasse aufzuheben. Laut einem Beschluss des OLG Köln besitzen verkehrsberuhigte Bereiche keine Fahrbahn, sondern es gibt lediglich eine Verkehrsfläche, die von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt genutzt werden darf. Folglich ist die Einrichtung einer Einbahnstraße in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht möglich. Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung bietet darüber hinaus viele Vorteile, denn beim Parken in der jeweiligen Fahrtrichtung
kann nah an den Gebäuden geparkt und zur Straßenmitte hin ausgestiegen werden. Heute parken die Fahrzeuge auf der linken Seite relativ weit im Straßenraum, damit der Fahrer aussteigen kann. Ein weiterer Grund die Einbahnregelung aufzuheben ist den Ziel- und Quellverkehr aus dem Altdorf zum Bürgerhaus und zum Pfarrheim nicht mehr über die sowieso überlastete B8 zu lotsen, sondern von der Gräbenstraße her die Zufahrt zu ermöglichen. Dieser Effekt kann sogar als eine Klimaschutzmaßnahme eingeordnet werden, weil hierdurch unnötige Wege eingespart werden. Hinzu kommt, dass der Radverkehr in der Lehrgasse sowieso entgegen der jetzt gültigen Fahrtrichtung bereits erlaubt ist. Es muss noch geprüft werden, ob der eine oder andere Blumenkübel weggenommen oder anders platziert werden muss, damit das Passieren der Fahrzeuge leichter möglich ist. Auch sollten die Blumenkübel mit Reflektoren ausgestattet werden, damit die Hindernisse besser erkennbar sind. Insgesamt muss das Parkverhalten in der Lehrgasse -Parken ist nur in dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt- massiv kontrolliert und auch sanktioniert werden, denn es kommt immer wieder vor, dass die Straße so zugeparkt wird, dass Rettungsfahrzeuge nicht mehr durchkommen. Die Beschilderung muss geringfügig geändert bzw. ergänzt werden, eine Änderung der Verkehrsregelung soll zum 01.03.2023 erfolgen. Wir bittern um Beachtung!

Horst Kaiser, Bürgermeister und Ortspolizeibehörde

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