Organspende
ÖDP: Widerspruchslösung verstößt gegen das Grundgesetz
- hochgeladen von Olaf Kipp
ÖDP: Widerspruchslösung ist Angriff auf Grundrechte
Die ÖDP Schleswig-Holstein lehnt die geplante Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende entschieden ab und bewertet sie als schwerwiegenden Verstoß gegen fundamentale Prinzipien des Grundgesetzes.
Nach dem aktuellen Vorschlag soll künftig jeder Mensch automatisch als Organspender gelten, sofern er nicht aktiv widerspricht. Für die ÖDP stellt dies eine gefährliche Umkehr des bisherigen Rechtsprinzips dar.
👉 „Hier wird ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaates auf den Kopf gestellt: Nicht mehr die Zustimmung zählt, sondern das Schweigen. Das ist mit unserem Verständnis von Freiheit und Grundrechten nicht vereinbar“, erklärt Olaf Kipp, Landesvorsitzender der ÖDP Schleswig-Holstein.
Die Partei sieht insbesondere das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) sowie die Menschenwürde (Art. 1 GG) betroffen.
👉 „Der Staat darf sich den menschlichen Körper nicht einfach verfügbar machen, nur weil kein Widerspruch vorliegt. Der Mensch ist kein Ersatzteillager – auch nicht im Namen eines guten Zwecks“, so Kipp weiter.
Die ÖDP kritisiert, dass durch die Widerspruchslösung eine stille Zustimmung konstruiert wird, ohne dass eine bewusste Entscheidung getroffen wurde.
👉 „Schweigen ist keine Einwilligung. Wer Grundrechte ernst nimmt, darf sie nicht durch einen Automatismus aushebeln.“
Zudem warnt die Partei vor einem Vertrauensverlust in das Gesundheitssystem:
👉 „Solidarität lässt sich nicht verordnen. Organspende braucht Vertrauen – und Vertrauen entsteht nur durch Freiwilligkeit, nicht durch staatlichen Druck.“
Die ÖDP stellt klar, dass sie die Organspende grundsätzlich unterstützt, jedoch ausschließlich auf Basis einer aktiven, informierten und freiwilligen Entscheidung.
👉 „Wir brauchen mehr Organspenden – aber nicht um den Preis unserer Grundrechte. Die Entscheidungslösung ist der richtige Weg, nicht die Widerspruchslösung“, betont Kipp.
Fazit der ÖDP Schleswig-Holstein:
👉 Mehr Organspenden: Ja
👉 Aufgabe der Selbstbestimmung: Nein
👉 Grundrechte sind nicht verhandelbar.
Bürgerreporter:in:Olaf Kipp aus Elmshorn |
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