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Tierschutz wird im Gleichtakt von AfD, CDU mit FDP gemeinsam mit Füßen getreten

Düsseldorf, 22. Februar 2019

CDU, FDP und AfD haben im Landtag in Nordrhein-Westfalen am 12. Dezember 2018 die Verlängerung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine abgelehnt.

CDU, FDP und AfD haben im Landtag in Nordrhein-Westfalen am 21. Februar 2019 Änderungen des Landesjagdgesetzes beschlossen. Nun ist die Liste der jagdbaren Arten wieder deutlich verlängert worden. Auch ein Fuchs darf wieder direkt in seinem Bau, in seinem Zuhause gejagt werden. In der Ausbildung von Jagdhunden ist es nun wieder erlaubt, flugunfähige Enten einzusetzen.

Torsten Lemmer, Ratsherr a.D. und Geschäftsführer der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Es ist unglaublich, wie sogenannte christliche und freie Demokraten sich weder christlich, noch frei verhalten. Wurde so das Staatsziel Tierschutz nach Artikel 20a Grundgesetz gefördert? Wurde hier der christliche Gedanke des Schutzes von Mitgeschöpfen gefördert? Sind die Menschen in NRW jetzt wirklich freier, wenn sie mehr Tierarten jagen und mehr tierunwürdige Jagd- und Ausbildungsmethoden wieder anwenden dürfen?

Wir verurteilen diese Gesetzesverschlechterungen gegen die Rechte der Tiere. Wir unterstützen weiterhin alle Menschen, die sich aufrichtig und ganzherzig für Tierrechte einsetzen!“

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