Streichung der gesetzlichen Frist
Das Aus für die Barrierefreiheit?
- Barrierefreiheit längst nicht überall.
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Von Peter Ries
Mit dem Kabinettsbeschluss zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich hat die Bundesregierung eine Diskussion ausgelöst, die weit über den Abbau von Verwaltungsvorschriften hinausgeht. Nach den bisherigen Planungen soll die gesetzliche Frist für einen vollständig barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus dem Personenbeförderungsgesetz gestrichen werden.
Was auf den ersten Blick wie eine rein technische Gesetzesänderung wirkt, hätte für Millionen Menschen konkrete Auswirkungen. Ohne verbindliche Fristen besteht die Gefahr, dass notwendige Umbauten erneut verschoben werden. Für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und viele weitere Fahrgäste würde selbstbestimmte Mobilität damit weiterhin von politischen Prioritäten und kommunalen Haushaltslagen abhängen.
Eine Frist, die längst hätte erfüllt sein müssen
Besonders bemerkenswert ist, dass die Diskussion nicht eine neue Frist betrifft. Das Personenbeförderungsgesetz sah bereits vor, dass der öffentliche Nahverkehr bis zum 1. Januar 2022 grundsätzlich barrierefrei sein sollte. Dieses Ziel wurde jedoch in vielen Städten und Gemeinden nicht erreicht. Zwar wurden zahlreiche Haltestellen umgebaut und moderne Fahrzeuge angeschafft, dennoch bestehen bis heute erhebliche Defizite.
An vielen Bahnhöfen fehlen funktionierende Aufzüge, Bahnsteige sind nicht stufenlos erreichbar oder Bushaltestellen entsprechen noch immer nicht den Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung. Für blinde und sehbehinderte Menschen fehlen häufig taktile Leitsysteme, während hörbehinderte Fahrgäste vielerorts auf unzureichende Fahrgastinformationen treffen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich eine berechtigte Frage: Sollte die Politik nicht vielmehr die Gründe analysieren, weshalb die gesetzliche Frist vielerorts verfehlt wurde, anstatt die Frist selbst aus dem Gesetz zu streichen?
Mobilität ist Voraussetzung für Teilhabe
Mobilität ermöglicht den Zugang zu Arbeit, Bildung, medizinischer Versorgung, Behörden, Kultur und sozialem Leben. Wer öffentliche Verkehrsmittel nicht selbstständig nutzen kann, ist in seiner Lebensgestaltung erheblich eingeschränkt. Deshalb ist Barrierefreiheit keine freiwillige Zusatzleistung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen können. Von einer barrierefreien Infrastruktur profitieren zudem weit mehr Menschen als häufig angenommen. Rollstuhlnutzer, Menschen mit Rollatoren, blinde und sehbehinderte Menschen, Menschen mit Hörbehinderungen, ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen sowie Reisende mit Gepäck sind täglich auf stufenlose Zugänge, funktionierende Aufzüge, verständliche Fahrgastinformationen und sichere Haltestellen angewiesen.
Deutschland ist rechtlich verpflichtet
Deutschland hat 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Artikel 9 verpflichtet die Vertragsstaaten, Barrieren abzubauen und den gleichberechtigten Zugang zu Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen sicherzustellen. Artikel 20 fordert darüber hinaus Maßnahmen zur Förderung der persönlichen Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz verfolgt das Ziel, Benachteiligungen abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe zu fördern.
Diese Verpflichtungen bleiben unabhängig davon bestehen, ob einzelne Fristen im Personenbeförderungsgesetz geändert werden. Eine Streichung der gesetzlichen Frist würde die Verpflichtung zur Barrierefreiheit nicht aufheben. Sie würde jedoch den politischen und rechtlichen Druck erheblich verringern, den barrierefreien Ausbau konsequent voranzutreiben.
Fehlende Verbindlichkeit führt zu weiteren Verzögerungen
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Barrierefreiheit vielerorts dort am schnellsten umgesetzt wurde, wo klare gesetzliche Vorgaben bestanden und Fördermittel bereitgestellt wurden. Fällt eine verbindliche Frist weg, besteht die Gefahr, dass andere Investitionen Vorrang erhalten. Angesichts knapper kommunaler Haushalte könnten notwendige Umbauten erneut verschoben werden. Dabei geht es nicht um einzelne Bauprojekte, sondern um die alltägliche Bewegungsfreiheit von Millionen Menschen.
Der demografische Wandel erhöht den Handlungsdruck
Deutschland altert. Mit jedem Jahr wächst die Zahl älterer Menschen, die auf barrierefreie Haltestellen, Niederflurfahrzeuge und funktionierende Aufzüge angewiesen sind. Barrierefreiheit ist deshalb keine Sonderlösung für Menschen mit Behinderungen. Sie ist Bestandteil einer zukunftsfähigen Infrastruktur, von der nahezu jeder Mensch im Laufe seines Lebens profitiert.
Fehlende Barrierefreiheit verursacht hohe Folgekosten
In der öffentlichen Diskussion wird häufig auf die Kosten des barrierefreien Ausbaus verwiesen. Weitaus seltener wird darüber gesprochen, welche Kosten entstehen, wenn Barrieren bestehen bleiben.
Wer öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen kann, ist häufiger auf Fahrdienste, Taxis oder Unterstützung durch Angehörige angewiesen. Dadurch entstehen zusätzliche Ausgaben für Kommunen, Sozialleistungsträger und das Gesundheitssystem. Zudem erschwert mangelnde Mobilität den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildungsangeboten und zur medizinischen Versorgung. Das beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen, sondern verursacht auch volkswirtschaftliche Folgekosten. Hinzu kommt, dass aufgeschobene Investitionen häufig deutlich teurer werden. Steigende Baukosten und kostspielige Nachrüstungen belasten öffentliche Haushalte langfristig stärker als eine rechtzeitige Umsetzung.
Bürokratieabbau darf nicht zulasten der Teilhabe gehen
Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, ist grundsätzlich sinnvoll. Daraus darf jedoch nicht folgen, dass verbindliche Ziele für die aufgegeben werden. Barrierefreiheit ist kein bürokratisches Hindernis, sondern Ausdruck des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Sozialstaats. Sie ermöglicht Menschen ein selbstbestimmtes Leben und stärkt gleichzeitig die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs für alle Fahrgäste.
Wenn eine gesetzliche Frist entfällt, braucht es zumindest einen verbindlichen bundesweiten Umsetzungsplan mit überprüfbaren Etappenzielen, ausreichender Finanzierung und einer transparenten Erfolgskontrolle. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich der barrierefreie Ausbau über viele weitere Jahre hinzieht.
Fazit
Die Diskussion sollte sich nicht darauf konzentrieren, ob eine Frist aus dem Gesetz gestrichen wird. Entscheidend ist vielmehr die Frage, warum das bereits seit Jahren bestehende Ziel eines barrierefreien öffentlichen Nahverkehrs vielerorts noch immer nicht erreicht wurde.
Statt eine verfehlte Frist nachträglich aus dem Gesetz zu streichen, wäre es konsequenter, die Ursachen der Verzögerungen zu beseitigen, Kommunen und Verkehrsunternehmen finanziell besser zu unterstützen und einen verbindlichen Zeitplan für den weiteren Ausbau vorzulegen.
Wir dürfen nicht vergessen, dass sich Deutschland national und international verpflichtet hat, Barrieren abzubauen. Dieser Verpflichtung müssen endlich konkrete Maßnahmen folgen. Und ja, Barrierefreiheit kostet Geld. Fehlende Barrierefreiheit kostet jedoch häufig mehr - durch höhere Sozialausgaben, zusätzliche Mobilitätshilfen, geringere Erwerbschancen und den Ausschluss vieler Menschen vom gesellschaftlichen Leben.
Verbindliche Fristen, ausreichende Finanzierung und eine konsequente Umsetzung sind deshalb keine überflüssige Bürokratie. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Recht auf gleichberechtigte Mobilität für alle Menschen Realität wird.
Bürgerreporter:in:Peter Ries aus Düsseldorf |
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