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Unfallfahrer legt Berufung gegen Urteil ein

Der Unfallfahrer, der am 31.03.2008 den tödlichen Verkehrsunfall mit dem 14-jährigen Ingmar Artur Dittmann verursachte, legte Berufung gegen das Urteil vom 10.07.2008 ein. Das Urteil lautete am 10.07.2008 auf 16 Monate Haft ohne Bewährung und 2 Jahre Fahrverbot.
Die Hoffnung des Unfallfahrers, dass ein milderes Urteil nach § 359 Abs 4 StPO (Verschlimmerungsverbot) in der nächsten Instanz gefällt wird, wurde dadurch zerstört, dass die Staatsanwaltschaft Marburg ebenfalls gegen das Urteil Berufung einlegte und somit der o. a. Absatz des Paragraphen in der StPO nicht angewendet wird.

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4 Kommentare

Also Anita, diese Plattitüde erachte ich hier doch für reíchlich unangebracht!

Wenn der Prozeß neu aufgerollt wird, wird sich das Strafmaß wohl erhöhen, da die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine höhere Strafe gefordert hatte.

Ja sicher das man auch Vergeben soll, aber trotzdem muss er für diese Straftat büssen, denn nur so kann er auch einsehen das er Unrecht getan hat.

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