Unfallfahrer legt Berufung gegen Urteil ein

Der Unfallfahrer, der am 31.03.2008 den tödlichen Verkehrsunfall mit dem 14-jährigen Ingmar Artur Dittmann verursachte, legte Berufung gegen das Urteil vom 10.07.2008 ein. Das Urteil lautete am 10.07.2008 auf 16 Monate Haft ohne Bewährung und 2 Jahre Fahrverbot.
Die Hoffnung des Unfallfahrers, dass ein milderes Urteil nach § 359 Abs 4 StPO (Verschlimmerungsverbot) in der nächsten Instanz gefällt wird, wurde dadurch zerstört, dass die Staatsanwaltschaft Marburg ebenfalls gegen das Urteil Berufung einlegte und somit der o. a. Absatz des Paragraphen in der StPO nicht angewendet wird.

Bürgerreporter:in:

Reimund Dittmann aus Angelburg

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