Kyffhäuserbund kontra Kyffhäuser Kameradschaft 1891 Landau

Mitgliederversammlung der Kyffhäuser Kameradschaft 1891 Landau

Zur Information:
Die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 2.12.2011, die wegen der massenhaften Mitgliederkündigungen im Herbst 2011 einberufen wurde und auf der die KK 1891 Landau Aufgrund von unüberbrückbaren Differenzen mit dem Kyffhäuserbund aufgelöst werden sollte, war wegen der Mißachtung des §15 der Vereinssatzung unzulässig.
Alle Beschlüsse der Versammlung wurden im Nachhinein vom 2.Vorsitzenden der Kameradschaft, der allerdings auf dieser Versammlung, sowie auch auf den voran gegangenen Vorstandssitzungen, unentschuldigt fehlte und vom Kyffhäuserbund, als nichtig und somit die Anwesenden Mitglieder als unmündig erklärt.
Dadurch bestand der Verein auch im Jahr 2012 noch weiter.

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Zur Erklärung:
Weitere Vorkomnisse nach dem Dezember 2011:
Nachdem besagter 2. Vorsitzender sich im Jahr 2011 fast 9 Monate um keinerlei Amtsgeschäfte gekümmert hatte, ließ er nach dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung unberechtigt das Geschäftskonto der Kameradschaft sperren und leitete eine Anzeige gegen seine Freunde, den 1. Vorsitzenden und den Schatzmeister, wegen Unterschlagung und Hinterziehung von Vereinsvermögen ein. Die Kasse wurde allerdings auf der Versammlung im Dezember geprüft und dem Schatzmeister wurde dort eine ordentliche und einwandfreie Führung der Kasse bescheinigt (das wurde ja, wie oben schon beschrieben, für null und nichtig erklärt). Es gab keinerlei Auffälligkeiten.
Der amtierende und gewählte Vorstand der Kameradschaft, hierbei Federführend der Schriftführer, versuchte trotz dieses Affronts im Laufe des Jahres 2012 mit Gesprächen eine Lösung des Konfliktes herbeizuführen, um eine Eskalation zu vermeiden. Dieses scheiterte aber Aufgrund der Haltung des 2.Vorsitzenden und des Kreisvorstandes unter der Führung des deutschen Kyffhäuserpräsidenten.

Am 20. April lud der 2. Vorsitzende eigenmächtig zu einer Mitgliederversammlung im Landgasthof in Landau ein. Dieser Einladung folgte nur 1 Mitglied der KK 1891 Landau. Anwesend war auch der Kyffhäuserpräsident, der nicht Mitglied in der KK 1891 Landau ist, in seiner Funktion als Vorsitzender des Kreisverbandes Waldeck. Schatzmeister und Schriftführer der KK 1891 Landau, die genau wie mindestens 8 weitere Mitglieder nicht eingeladen worden sind, brachten die Kassenbücher, sowie andere Unterlagen zur Einsichtnahme mit. Beide Vorstandsmitglieder wurden massiv beschimpft, sie wurden als Lügner bezichtigt und es wurde ihnen sogar die Entfernung durch Polizeigewalt aus dem Raum angedroht, falls sie nicht freiwillig gehen würden. Zwei anwesende neutrale Personen, die keiner Gruppierung des Kyffhäuserbundes angehören, sowie der Gastwirt, wurden Zeugen dieser Beschimpfungen. Nachdem auch hier kein vernünftiges Gespräch oder eine Klärung der Vereinssituation möglich waren, verließen Schatzmeister, Schriftführer und einer der Zeugen unverrichteter Dinge den Raum. Eine geschäftsfähige Versammlung, sowie die großspurig angekündigte und geplante Neuwahl des Vorstandes kamen nicht zustande.

Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung durch den amtierenden und gewählten Vorstand der KK 1891 Landau am 27.7.2012 wurde durch Antrag des 2. Vorsitzenden auf eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht in Korbach verhindert. Beim Anhörungstermin stellte der Amtsrichter fest, das nur durch einen Formfehler in der Einladung, die Versammlung zwar durchgeführt werden könne, aber nicht entscheidungsbefugt sei. Weiterhin stellte der Richter fest, das alle Kündigungen der Mitglieder inkl. des Vorstandes, den Verband betreffend, laut Deutschem Vereinsrecht nicht das Ausscheiden aus der KK 1891 Landau bedeuten und somit der 2010 gewählte Vorstand bis zu seiner Abwahl nach wie vor maßgebend für die Geschicke des Vereins ist. Auch dieses wird durch den 2. Vorsitzenden und den Kyffhäuserpräsidenten nicht anerkannt, da der Kyffhäuserbund seine Satzung über das Deutsche Vereinsrecht stellt.
Der Gerichtstermin endete mit dem erneuten Versuch des Schriftführers der KK 1891 Landau, Gespräche herbeizuführen. Ein Kyffhäuserkamerad war beim Gerichtstermin als Beisitzer und Vertreter des Kreisvorstandes anwesend und erklärte sich bereit, die Rolle als Vermittler zu übernehmen. Dieser Versuch scheiterte abermals an der verstockten Haltung des 2. Vorsitzenden und nach einer erneuten schriftlichen Provokation durch Mitglieder des Verbandes bzw. dessen Vorsitzenden - ein sogenannter "Erinnerungsbrief" wurde im Namen des Kreiskassierers, ohne dessen Wissen an den 1. Vositzenden der KK Landau geschickt, dies bestätigte der Kreiskassierer in einem persönlichen Gespräch mit dem Schriftführer der KK Landau.

Aufgrund dieses Briefes und der gescheiterten Gespräche, beschloß der Vorstand der Kyffhäuser Kameradschaft 1891 Landau am 24.9.2012 , den 2. Vorsitzenden seines Amtes zu entheben und seine Mitgliedschaft in der KK 1891 Landau aufzuheben. Es wurde weiterhin beschlossen, säumige Vereinsmitglieder anzuschreiben und ihnen die Möglichkeit zu geben, den ausstehenden Jahresbeitrag an den Schatzmeister zu zahlen, sowie Anträge zur nächsten Mitgliederversammlung zu stellen. Weiterhin wurde die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen, die letztendlich am 26.10.2012 durchgeführt werden sollte.
Trotz der Entscheidung des Vorstandes, den 2. Vorsitzenden betreffend, hat dieser nach Erhalt des Beschlusses am 3.Oktober erneut eigenmächtig eine Veranstaltung im Namen der KK 1891 Landau durchgeführt. Wie bereits bei Veranstaltungen am 1.Mai und 20.April diesen Jahres wurden Ein- und Ausgaben nicht mit dem Vorstand abgesprochen und auch nicht mit dem Schatzmeister abgerechnet. Der Vorstand geht daher davon aus, das hier augenscheinlich Vereinsvermögen unterschlagen wird. Der Vorgang wird momentan durch einen Kasseler Rechtsanwalt geprüft.

Zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 26.10.2012 waren nur insgesamt 5 Vereinsmitglieder, inkl. des 1.Vorsitzenden, des Schatzmeisters und des Schriftführers anwesend. Mehrere Mitglieder meldeten sich allerdings per angefügter Rückmeldung und gaben ihre Stimme zur Auflösung der Kameradschaft schriftlich ab. Einige eingeladene Mitglieder antworteten gar nicht oder sind unbekannt verzogen.
Die Abstimmung ergab ein einstimmiges Ergebnis für die Auflösung der Kyffhäuser Kameradschaft 1891 Landau. Das restliche Vereinsvermögen wird nach Freigabe des noch immer gesperrten Geschäftskontos durch die Staatsanwaltschaft und Begleichung der Rechnung der Mitgliederversammlung vom Dezember 2011, die wegen der Sperrung des Vereinskontos privat vorgestreckt wurde, dem Korbacher Tierheim in Form von Futterspenden zugute kommen.

In seinem Schlußwort am Ende der Mitgliederversammlung bedauerte der 1. Vorsitzende diesen endgültigen Schritt und gab der Hoffnung Ausdruck, das dieses Ende gleichzeitig auch ein Neuanfang sein müsse, bei dem wieder die Hilfe und Unterstützung von Bedürftigen und nicht die Machtbesessenheit einer despotischen Verbandsführung im Vordergrund steht.
Die bisherige Arbeit lebt in dem, im letzten Jahr gegründeten „Krieger Verein 1891 Landau“ fort und soll so wie bisher, allerdings ohne Verbandszugehörigkeit, weitergeführt werden.
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Die mehr als 10-jährige Tätigkeit der Landauer Kyffhäuser Kameraden, im Geiste der Gründer des Kyffhäuserbundes und im Sinne der Gemeinnützigkeit und der Hilfe für Bedürftige ist nun unter Anschuldigungen, Verleumdungen und Anfeindungen zu Ende gegangen. Der Schaden, der durch die uneinsichtige und verbohrte Haltung einzelner Mitglieder und Funktionäre des Kyffhäuserbundes hervorgerufen wurde, ist nicht abschätzbar. Bleibt nur zu hoffen, das dieser Bericht dazu beiträgt, das das man sich in Zukunft wieder auf seine Grundwerte besinnt und am Ende nicht die Grundsätze eines gemeinnützigen Vereines oder Verbandes in Frage gestellt werden müssen.

Bürgerreporter:in:

R. B. aus Bad Arolsen

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