Energie und Mobilität: Was ändert sich 2019?

Für neue, große Solaranlagen auf Dächern gibt es ab Frühjahr 2019 weniger EEG-Vergütung. (Foto: M. Spöttle/Landratsamt Augsburg)
  • Für neue, große Solaranlagen auf Dächern gibt es ab Frühjahr 2019 weniger EEG-Vergütung. (Foto: M. Spöttle/Landratsamt Augsburg)
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Das Landratsamt Augsburg informiert

Das neue Jahr bringt wie immer eine Reihe neuer gesetzlicher Regelungen – auch bei Energie und Mobilität. Einige Förderungen fallen weg, dafür kommen andere hinzu. Mehr Energieeffizienz und klimafreundliches Fahren zahlen sich aber immer aus; sie werden vom Staat mit neuen attraktiven Förderungen belohnt. Die Stabsstelle Mobilität und Klimaschutz des Landratsamtes Augsburg informiert über die wichtigsten Änderungen.

Umweltverträglich fahren und sparen

Umweltverträgliche Mobilität wird vom Gesetzgeber besonders gefördert. Deshalb sind Dienstfahrräder – ob mit oder ohne Elektro-Antrieb – ab 2019 steuerfrei. Dasselbe gilt für Job-Tickets im öffentlichen Personennahverkehr. Deutliche Steuererleichterungen gibt es für Dienstwägen mit Elektroantrieb: Der geldwerte Vorteil für ab 2019 angeschaffte Elektro- oder Hybrid-Dienstautos wird halbiert.

Aus für lautloses Fahren mit dem E-Auto

Elektro-Autos sollen künftig nicht mehr lautlos fahren. Ab 1. Juli 2019 muss laut einer EU-Verordnung in neuen Typen von Hybrid- und E-Fahrzeugen ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting System, kurz: AVAS) eingebaut sein, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Das Warnsignal muss das gewohnte Motorengeräusch eines Verbrennungsmotors imitieren.

Keine Förderung für Photovoltaik-Speicher mehr

Die Förderung für stationäre Batteriespeichersysteme ist zum Jahresende 2018 ausgelaufen. Dennoch gibt es auch 2019 diverse Fördermittel für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie für erneuerbare Energien. Mit dem „FördermittelCheck“ unter https://www.landkreis-augsburg.de/wirtschaft-mobil... findet man die passenden Programme.

Weniger Förderung für große Solaranlagen

Die Förderung größerer Photovoltaik-Anlagen wird 2019 stufenweise vermindert, das gilt für Anlagen mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowatt-peak auf Gebäuden. Ab 1. Februar 2019 gibt es für die Stromeinspeisung nur noch eine Vergütung von 9,87 Cent pro Kilowattstunde, ab 1. März 9,39 Cent und ab 1. April 8,90 Cent.

Marktstammdatenregister wird Pflicht ab Januar

Am 31. Januar 2019 startet das Marktstammdatenregister des Bundes. Ziel des Registers ist, den Strom- und Gasmarkt transparent und mit höherer Datenqualität darzustellen. Deshalb müssen sich alle Stromerzeuger, von der Mini-Photovoltaik-Anlage bis zum Großkraftwerk eintragen. Auch Betreiber von Gaserzeugungsanlagen, Gasspeicher sowie Betreiber von Stromspeichern haben eine Meldepflicht unter https://www.marktstammdatenregister.de. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen Sanktionen, zum Beispiel die Kürzung der Einspeisevergütung. Anlagen im Netzgebiet der LEW Verteilnetz können sich freuen. Sie erhalten Hilfestellung, indem ihnen der Netzbetreiber ein Informationsblatt mit den wichtigsten Anlagendaten zuschicken wird.

Neue Effizienzförderung für Unternehmen

Unternehmen können ab 1. Januar 2019 auf das KfW-Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ setzen. Es löst das „Energieeffizienzprogramm – Abwärme“ ab sowie die BAFA-Förderung von Querschnittstechnologien.

Strengere Heizungslabel

Ab September 2019 steigen die Anforderungen an Effizienzlabel für neue Heizungen: Die drei schlechtesten Effizienzklasse E, F und G fallen weg. Dafür kommt die Klasse A+++ hinzu. Geräte mit schlechterer Effizienzklasse als D dürfen dann nicht mehr verkauft werden.

Die ersten Energieausweise werden ungültig

Seit 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Gebäude, die vor 1966 gebaut wurden; seit 2009 gilt diese Pflicht auch für nach 1966 erstellte Häuser, wenn sie verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Weil die Ausweise jeweils zehn Jahre gültig sind, müssen die ersten jetzt erneuert werden. Dies gilt auch für Nicht-Wohngebäude. Energieausweise sind verpflichtend vorzuzeigen, wenn die Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.

Energieberatung im Landratsamt Augsburg

Wer konkrete Fragen zum Energiesparen oder zum energieeffizienten Bauen und Sanieren hat, kann die kostenfreie Energieberatung im Landratsamt Augsburg in Anspruch nehmen. Einmal monatlich geben Energieexperten Rat und Tipps zu Einsparmöglichkeiten und Fördermitteln. Die nächsten Termine sind am 31. Januar, 28. Februar und 21. März von 8.30 bis 15.30 Uhr. Eine telefonische Voranmeldung unter 0821 3102 2222 (Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr) ist notwendig. Alternativ zur Energiesprechstunde ist auch eine telefonische Energieberatung im Landratsamt Augsburg möglich. Unter Telefon 0821 3102 2884 können sich Bürger des Landkreises Augsburg täglich an die Energieexperten wenden: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Kostenfreie und unabhängige Solarberatung im Landratsamt Augsburg

Fragen zur Nutzung der Sonnenenergie auf dem eigenen Hausdach beantwortet ein unabhängiger Solarberater der Deutschen Gesellschaft für Son-nenenergie. Am Donnerstag, 7. Februar steht er von 9.30 Uhr bis 18.15 Uhr für individuelle Fragestellun-gen im Landratsamt Augsburg in 45-minütigen Bera-tungsgesprächen Minuten Rede und Antwort. Eine telefonische Voranmeldung unter 0821 3102 2682 ist notwendig.  

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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