Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Lose Kabel sind Stolperfallen, lose Kabel gelten als vermeidbare Gefahrenquelle
- Lose über den Boden in Schlaufen, teilweise in hochgestellten Schlaufen verlegte Stromkabel (schwarze Gummischlauchleitung) auf dem Marktplatz "Großer Markt" in Wesel.
Sachstand: Mittwochsmarkt 1. April 2026 - Foto: Siegmund Walter, 01.04.2026, 10:38 Uhr
- hochgeladen von Siegmund Walter
Lose Kabel sind Stolperfallen!
Wesel, 01. April 2026
Jeden Mittwoch und Samstag findet von 8 bis 12 Uhr 30 in Wesel auf dem Marktplatz "Großer Markt" ein Wochenmarkt statt, wo regionale Produkte, Blumen und Spezialitäten angeboten werden. Wo Strom-Versorgungskabel (schwarze Gummischlauchleitungen) schon seit Jahren kreuz und quer, lose über den Boden verlegt werden. Markttechnisch gesehen könnte man auch von "Kabelsalat" sprechen. Natürlich nicht ganz ungefährlich, aber wen stört das schon? Wenn die Stadtwacht, auch Citywacht genannt oder das Ordnungsamt nichts daran zu bemängeln hat, dann ist es wohl nicht der Rede wert. Obwohl eigentlich jedem bekannt sein sollte, allein schon von der Logik her gesehen, dass Stromversorgungskabel auf Marktplätzen oder anderen öffentlichen Veranstaltungsorten nicht einfach lose und ungesichert liegen dürfen. Lose über den Boden liegende Kabel stellen schließlich eine erhebliche Stolpergefahr dar und verletzen die Verkehrssicherungspflicht. Kabel müssen so verlegt werden, dass sie keine Stolperfallen darstellen! Vielleicht sollte mal jemand den Marktbetreiber darüber informieren, bevor es zu einem Unfall kommt, kommt es nämlich zu einem Unfall, dann wird der Betreiber, bzw. Veranstalter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Haftung genommen!
Hinweis: Für die im Beitrag rechtlich relevanten Aussagen wurde die KI in Anspruch genommen.
Bürgerreporter:in:Siegmund Walter aus Wesel |
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