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Wie David gegen Goliath

Hannover, 24. November 2010. Das Volksbegehren für gute Schulen darf noch bis ins
kommende Frühjahr hinein Unterschriften sammeln – diesen Endpunkt hat Landeswahlleiter
Volker Homuth jetzt im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Noch bis zum 2. Mai
2011 haben die aktiven Unterstützer des Volksbegehrens Gelegenheit, die Unterschriftenbögen
bei der zuständigen Kommune zur Prüfung einzureichen. Dieser Termin darf auf keinen Fall
verpasst werden, da Unterschriften auf zu spät abgegebenen Bögen definitiv verloren sind.
Seiner Bekanntmachung im Ministerialblatt hat der Landeswahlleiter ein Muster des gültigen
Unterschriftenbogens beigefügt, das nicht die von der Landesregierung im September
beschlossene Änderung des vom Volksbegehren vorgelegten Gesetzentwurfes enthält. Der
Musterbogen entspricht exakt dem bislang verwendeten – der Landeswahlleiter hat damit auf
die Klage reagiert, die die Initiatoren beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg
gegen die Entscheidung der Landesregierung eingereicht haben. Mit ihrer Klage wollen sie
erreichen, dass das Volksbegehren für gute Schulen uneingeschränkt für zulässig erklärt wird.
Der Staatsgerichtshof hat Landesregierung und Landtag inzwischen aufgefordert, sich bis zum
15. Januar 2011 zur Klageschrift des Volksbegehrens zu äußern. Dessen Initiatoren fühlen sich
ein wenig wie David im Angesicht des Goliath – Eltern, die sich um die Qualität der schulischen
Bildung in Niedersachsen, um Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit Sorgen machen und
seit einem Jahr bei Wind und Wetter auf der Straße Unterschriften sammeln, sehen sich
gezwungen gegen die Landesregierung zu klagen, um ihre demokratischen Rechte durchzusetzen.
Mit einem Spendenaufruf werben die Initiatoren des Volksbegehrens in diesen Tagen um
Unterstützung für die Finanzierung des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshof. Ein
Zurückschrecken vor der Landesregierung kommt für sie trotz der erwarteten hohen
finanziellen Belastung nicht in Frage, sehen sie sich doch auch gegenüber den zahlreichen
Sammlerinnen und Sammlern von Unterschriften in der Pflicht. Rund 180.000 Menschen in
Niedersachsen haben das Volksbegehren bereits mit ihrer Unterschrift unterstützt.

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