Hartz-IV: Erwerbslose müssen nicht immer eine Krankmeldung dem Jobcenter vorlegen

Nicht immer müssen Erwerbslose dem Jobcenter, oder der Agentur für Arbeit eine AU vorlegen, wenn sie wegen einem wichtigen Grund einen Termin absagen.

Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter laden Erwerbslose Menschen regelmäßig ein, um mit ihnen über ihre berufliche Situation zu sprechen. Einen solchen Termin müssen arbeitslose Menschen nachkommen, ansonsten droht eine Sanktion/Sperrzeit der laufenden Zahlungen. mehr dazu

Bürgerreporter:in:

Michael Mahler aus Velbert

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