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Ein-Euro-Jobs im öffentlichen Dienst?

Meldungen über Ein-Euro-Jobs im öffentlichen Dienst fordern DIE LINKE in der Stadt Springe zu einer Stellungnahme heraus.

Wir leben in einer Gesellschaft, in der alle arbeitsfähigen Menschen dafür verantwortlich gemacht werden, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, obwohl die Wirtschaft offensichtlich bei weitem nicht alle braucht. Eine Gesellschaft in der eine hilflose Arbeitsmarktpolitik die Devise „Fordern und Fördern“ vor sich herträgt und in der Wahlkampf mit dem Slogan gemacht wird, Leistung müsse sich wieder lohnen. In dieser Gesellschaft sind Ein-Euro-Jobs ein Krankheitssymptom. Es dürfte sie nicht geben! Wer, in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst, Menschen braucht, um Aufgaben zu erfüllen, muss sie angemessen entlohnen, sie sozial sichern und von Armut befreien. Dieser Satz muss voranstehen.

Eine Kommune als öffentlicher Arbeitgeber steht hier in besonderer Verantwortung. Sie darf Ein-Euro-Jobs nicht zur Normalität werden lassen. Sie muss in jedem Fall klar sagen, dass hier ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz nötig wäre und nicht geschaffen werden kann, weil die vom Staat zu verantwortenden Rahmenbedingungen es nicht zulassen. Auch die Länder und der Bund schwimmen nicht im Geld, gewiss. Aber sie können es ändern. In einer so reichen Gesellschaft wie der deutschen, mit unzähligen Millionären und Milliardären, muss es Armut nicht geben, auch kommunale Armut nicht. Eine Stadt, die im öffentlichen Dienst Ein-Euro-Jobs schafft, muss unermüdlich und mit Nachdruck die Verantwortlichkeit des Staates für diesen Missstand einklagen. Auch in diesem Verhältnis muss die Verteilung der Vermögen korrigiert werden – von oben nach unten.

Und noch eine Bedingung: Ein-Euro-Jobs werden auch damit gerechtfertigt, dass sie eine Hilfe für den betroffenen Einzelnen seien, seiner gesellschaftlichen Eingliederung dienten. Das wird zynisch, wenn Menschen unter Druck gesetzt werden, eine solche Arbeit anzunehmen. Zur besonderen Verantwortung eines öffentlichen Arbeitgebers gehört es auch, Freiwilligkeit des Einzelnen unbedingt vorauszusetzen, und wenn dieser es will, den Weg in ein Normalarbeitsverhältnis zu ebnen.

Wir appellieren an Rat und Verwaltung der Stadt, sich stets und auch in dieser Sache vom Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes und von ihrem sozialen Gewissen leiten zu lassen.

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1 Kommentar

Sehr guter Text! Sehr gute Ansichten!
Das Erwähnen von Freiwilligkeit - Freiheit - ist leider eine Seltenheit.

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