Paukenschlag in Schwerin
Justiz korrigiert Justiz – War es Mord?

Das Amtsgericht Schwerin hat die Anklage der Staatsanwaltschaft im Fall des tödlichen Raser-Unfalls vom Februar 2024 überraschend zurückgewiesen und Nachermittlungen angeordnet. Der Grund: Das Gericht hegt erhebliche Zweifel an der rechtlichen Bewertung der Tat – die Staatsanwaltschaft klagte lediglich wegen fahrlässiger Tötung, doch die Richter vermuten ein weit schwerwiegenderes Delikt, das die Zuständigkeit des Landgerichts bedeuten würde.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte den 400-PS-Fahrer, der in einer Tempo-30-Zone mit mutmaßlich 140 km/h einen Kleinwagen rammte und eine 65-jährige Frau tötete, im Juni 2025 wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Nun die Retourkutsche des Amtsgerichts: Man habe „rechtliche und tatsächliche Bedenken“ an der Anklageschrift, die eine „abweichende Bewertung“ der Tat zur Folge haben könnten. Dies deutet klar darauf hin, dass die Richter einen Tatvorwurf wie ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge oder gar einen bedingten Tötungsvorsatz (Mord/Totschlag) in Betracht ziehen, für die das übergeordnete Landgericht zuständig wäre.
Das Amtsgericht will weitere Zeugen hören, um zu klären, ob der Fahrer möglicherweise wissentlich oder gar vorsätzlich mit seinem hochmotorisierten Wagen bei diesem Tempo durch ein Wohngebiet raste.
Sollte sich der Verdacht eines schwerwiegenderen Delikts bestätigen, droht dem Raser eine drastisch höhere Strafe als die für fahrlässige Tötung. Die Justiz vollzieht damit eine knallharte Kehrtwende im Kampf gegen die Raserei und signalisiert, dass die Verharmlosung solcher Todesfahrten auf keinen Fall toleriert wird.
Die Staatsanwaltschaft muss nun reagieren und die richterlichen Bedenken ausräumen oder die Anklage verschärfen. Der Fall, der bereits bundesweit Schlagzeilen machte, nimmt damit eine dramatische Wende.
Doc Caro (Dr. Carola Holzner) war als Notärztin bei dem tödlichen Raser-Unfall in Schwerin im Einsatz, bei dem eine 64-jährige Frau ums Leben kam. Der Fall wurde in ihrer Sendung "Doc Caro – Jedes Leben zählt" gestern Abend ausgestrahlt und thematisiert. Ein Jahr nach dem Unfall traf sie die Tochter der Verunglückten, um Antworten zu suchen. Gemeinsam mit einem Unfallanalytiker und Juristen überprüfte sie die Aussagen des Unfallverursachers.

Der Kommentar

Das Amtsgericht Schwerin hat mit der Zurückweisung der Raser-Anklage der Staatsanwaltschaft ein vernichtendes Urteil über deren Arbeit gefällt und setzt ein donnerndes Signal an die deutsche Justiz: Die Verharmlosung von Todesraserei wird nicht länger hingenommen!
Dass ein Gericht die Anklage wegen "nur" fahrlässiger Tötung in einem Fall, bei dem ein 400-PS-Bolide mit mutmaßlich 140 km/h in Tempo-30-Zone rast und eine 65-jährige Frau brutal tötet, zurückweist, ist ein Skandal – aber auch eine längst überfällige Wende. Die Richter stellen klar: Die juristische Bewertung des Falls ist fadenscheinig!
Der Verdacht liegt nahe: Die Staatsanwaltschaft versuchte offenbar, den Fall unter der Decke zu halten und ein schwerwiegenderes Delikt wie verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge oder gar bedingten Tötungsvorsatz (Totschlag/Mord) zu vermeiden. Dies hätte nicht nur die Zuständigkeit des Landgerichts bedeutet, sondern auch eine drastisch höhere Strafe für den Todesfahrer.
Die nun angeordneten Nachermittlungen sind eine Ohrfeige für die Anklagebehörde. Sie muss jetzt liefern und die richterlichen Bedenken ausräumen oder die Anklage verschärfen. Die Justiz in Schwerin vollzieht damit eine knallharte Kehrtwende und zeigt, dass das Rasen zum Töten nicht länger als Kavaliersdelikt durchgewunken wird.
Fazit: Die Anklage der Staatsanwaltschaft war offenbar ein juristisches Armutszeugnis. Es ist die Pflicht der Gerichte, dieses eklatante Fehlurteil zu korrigieren und dem Raser die Strafe zuzuführen, die seiner menschenverachtenden Tat entspricht! Die Angehörigen der Getöteten verdienen Gerechtigkeit – und diese liegt nicht in einer milden Strafe für fahrlässige Tötung. (us)

Bürgerreporter:in:

Wolfgang Decius aus Springe

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