myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Einladung zur Informationsveranstaltung im geplanten Flurbereinigungsverfahren Naumburg (OU)

Enteignung droht

Die Ankündigung der Eröffnung des Flurbereinigungsverfahrens für den Abschnitt Naumburg der B87n (MZ/NTB berichtete) hat etwas Unruhe über einen doch inzwischen allen klar gewordenen Status Quo gebracht.

Hieß es doch von Anfang an: ohne den Abschnitt Bad Kösen keinen Abschnitt Naumburg und ohne Planfeststellungsverfahren keine Flurbereinigung. Nun gibt es aktuell aber weder Baurecht noch Geld für den Abschnitt Bad Kösen und nach Darstellung des Landesverwaltungsamtes auch kein Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Naumburg.

Aber genau diese Behörde ordnet nun dieses eigentlich nachgeordnete Verfahren für den zweiten Abschnitt an. Und man fragt sich: Haben die nichts besseres zu tun? Und was hat ein solches Flurbereinigungsverfahren überhaupt mit der B87n zu tun?

Nach den bekannten Planungsunterlagen soll die B87n ca. 100 ha größtenteils bestes landwirtschaftliches Nutzland zubetonieren. Zum dazu nötigen Eigentumserwerb schreibt das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) im § 13 sinngemäß: Wer Straßen bauen will, muss den zu überbauenden Grund erwerben. Will der Eigentümer aber nicht verkaufen, wird er nach 4 Jahren enteignet.
Klingt eindeutig, riecht aber nach ziemlich viel Ärger.

In dem einem Flurbereinigungsverfahren zugrunde liegenden Flurbereinigungsgesetz lautet die entsprechende Passage (siehe § 87): „Ist aus besonderem Anlass eine Enteignung zulässig, ..., so kann ... ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet werden, wenn der ... entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt ... werden soll.“
Statt nach 4 Jahren mit einigen viel Ärger, lieber sofort vielen Eigentümern Landverlust zumuten!!!

Man kann unterschiedlicher Meinung sein, wem die B87n irgendwelche Entlastungen bringt oder nicht. Was unabhängig davon bleibt, ist die zusätzliche Belastung durch Verlust an Geld, das wir nicht haben und an Grund und Boden, den wir nie wieder zurückbekommen werden!

Wer zu solch unsicheren Zeiten für den Euro den einzigsten Wert, den Generationen im ländlichen Raum bei Wohlstand hielten, nicht verlieren will, sollte seine Meinung darüber am kommenden Dienstag, den 13.12.2011, ab 18 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Wethau, Hirtengraben 1 kundtun.

Frank Biedenweg
Rettet das Saaletal e.V.

Weitere Beiträge zu den Themen

EinladungStraßenbauVeranstaltung

1 Kommentar

Nachdem die Diskussion um die eingehende Frage "Ortsumgehung - Ja oder Nein" sich auf viele kleine Unterthemen aufgliederte, wurde von vielen Lesern der Wunsch laut, diese wieder zusammenzuführen. Deshalb wird dieser Kommentar in vielen anderen Gesprächsrunden zwar angesprochen, aber dann mit einem Link in diese doch intensivste Auseinandersetzung mit dem Thema verweisen, um diesen Wunsch vielleicht umzusetzen.

Deshalb lesen Sie diesen Kommentar bitte weiter unter:
http://www.myheimat.de/naumburg-saale/politik/orts...

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

Stadtbibliothek NaumburgNaumburger Bürgerverein e.V.GartenLesepatenEhrenamtBänderschneckenLesefest

Meistgelesene Beiträge