Dürfen Angehörige ein eigenes Gremium bilden?

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Bewohnerbeirat unbekannt, missachtet.

In der Beratung beim Pflegeschutzbund der BIVA e.V. wird immer wieder die Frage gestellt, ob nicht auch Angehörige sich außerhalb des Bewohnerbeirates als Gremium zusammenfinden dürfen. Außer in NRW, dessen Landesheimgesetz das Beratungsgremium kennt, gibt es in keinem Land ein gesetzlich legitimiertes Gremium für Angehörige, um z.B. den Beirat einer Einrichtung, die gewählte Interessenvertretung der Bewohner, zu unterstützen. Argumentativ ist dies nachvollziehbar, da sich Angehörige als so genannte Externe in jedem Land in die Bewohnervertretung wählen lassen und somit mitwirken können. Tatsächlich sieht die Realität aber häufig anders aus: Angehörige werden über diese Möglichkeiten nicht aufgeklärt, Bewohner*innen werden ausdrücklich bevorzugt oder Wahlen finden sogar ohne Kenntnis der Angehörigen statt. Aber auch gemischt besetzte Bewohnervertretungen sind häufig nicht „schlagkräftig“ genug, um die Interessen der Bewohnerschaft durchzusetzen. Denn einige Landesheimgesetze schreiben ausdrücklich vor, dass der Vorsitz von einem/r Bewohner*in zu führen ist. Diese sind aber häufig aus ihrer eigenen Abhängigkeit heraus nicht wirklich durchsetzungsstark. Gerade jetzt, zu Zeiten von Corona, wird dies besonders deutlich.

Engagierte Angehörige stellen sich daher die Frage, wie sie sich einbringen und den Beirat unterstützen können.

Grundsätzlich kann niemand Angehörigen verbieten, sich (außerhalb der Einrichtung zusammenzuschließen und zu organisieren. Welche Form man dafür wählt, steht den Mitstreitern frei. Zwar ist diese Gruppe nicht mit eigenen Rechten ausgestattet und kann daher nicht z.B. von der Einrichtung verlange, eigene Mitteilungen zu verbreiten oder Räume für Treffen zur Verfügung zu stellen. Aber man kann im Bedarfsfall geschlossen auftreten und z.B. Informationen erfragen, die man vorher alleine nicht bekommen hat. Außerdem kann eine solche Gruppe auch Ideen entwickeln, um den Heimalltag zu bereichern oder Forderungen formulieren, wenn etwas nicht gut läuft. Im Idealfall unterstützt dieses „Angehörigen-Gremium“ den Beirat und stärkt ihn dadurch. Denn ein „Miteinander auf Augenhöhe“ ist in vielen Einrichtungen trotz rechtlicher Legitimation durch die Landesheimgesetze leider immer noch nicht gegeben. Gerade die derzeitige Pandemie-Lage hat dies mehr als deutlich gezeigt: Rechte und Leistungen der Bewohner*innen wurden teilweise stark eingeschränkt, viele Einrichtungen blieben in ihren Konzepten sogar hinter den gesetzlichen Verordnungen zurück, Quarantänen wurden teilweise eigenmächtig angeordnet und die Kommunikation war nicht immer transparent.

Die Bewohnervertretungen wurden häufig weder einbezogen noch informiert. Und das, obwohl die Einbindung des Beirats auch in dieser Extremlage unter Einhaltung sämtlicher Vorsichtsmaßnahmen möglich gewesen wäre und das gleichzeitig für mehr Verständnis und Akzeptanz notwendiger Maßnahmen gesorgt hätte.
Entnommen der BIVA-Informationen Ausgabe 1 vom 1.3.2021

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Nachtrag: Seminar verkürzt vom 5,bis.7. Mai und kostenfrei, Eine Spende für das Haus für Unterkunft und VP wird erbeten!

Verbraucher-Schutz in der Pflege  - der Schutzschirm für Angehörige und Betroffene auch in Einrichtungen - | Foto: www.biva.de  Bonn
BIVA Pflegeschutzbund Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Mensch e.V.  LOGO | Foto: www.biva.de  Bonn
Bürgerreporter:in:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen (NW)

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