Recht und Billig
BGH stärkt kranke und ältere Mieter bei Eigenbedarfskündigungen

Gerichte dürfen nicht selektiv nur die für den Vermieter günstigen Aussagen verwerten. | Foto: Quelle: Pexel
  • Gerichte dürfen nicht selektiv nur die für den Vermieter günstigen Aussagen verwerten.
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Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 26. August 2025 (Az. VIII ZR 262/24) die Anforderungen an Gerichte bei Eigenbedarfskündigungen deutlich verschärft. Wenn ein Mieter gesundheitlich gefährdet ist und ein Umzug seine Situation erheblich verschlechtern könnte, müssen Gerichte medizinische Einschätzungen künftig wesentlich gründlicher prüfen. Oberflächliche Bewertungen reichen nicht mehr aus.

Der Fall: 85-jähriger Mieter, widersprüchliches Gutachten, Räumungsurteil

Ausgangspunkt war ein Berliner Verfahren:
Ein 85-jähriger Mieter, seit über vier Jahrzehnten in seiner Wohnung, sollte wegen Eigenbedarfs der neuen Eigentümer ausziehen. Der Mann legte ärztliche Atteste vor – darunter Diagnosen wie schwere Depressionen, Herzprobleme und postoperative Belastungen. Seine Ärzte warnten ausdrücklich vor erheblichen gesundheitlichen Risiken im Falle eines Umzugs.

Das Gericht holte ein Sachverständigengutachten ein. Doch der Gutachter lieferte widersprüchliche Aussagen:

Schriftlich warnte er vor gravierenden gesundheitlichen Folgen.

Mündlich relativierte er seine Einschätzung und erklärte, er könne „nichts Konkretes“ sagen.

Trotz dieser Widersprüche verurteilte das Gericht den Mieter zur Räumung.

Der BGH stoppt das Verfahren – und setzt klare Maßstäbe
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Die Begründung ist deutlich:

Widersprüchliche Gutachten müssen aufgeklärt werden.

Gerichte dürfen nicht selektiv nur die für den Vermieter günstigen Aussagen verwerten.

Bei erheblichen Gesundheitsrisiken ist eine vertiefte Prüfung zwingend.

Ein neues Gutachten ist erforderlich, wenn der Sachverständige sich selbst widerspricht.

Damit stärkt der BGH die Rechte gesundheitlich angeschlagener und älterer Mieter erheblich.

Was das Urteil für Mieter bedeutet
Mieter können sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, wenn gesundheitliche Risiken bestehen. Entscheidend ist:

Der Kündigung fristgerecht widersprechen

Gesundheitliche Einschränkungen konkret benennen

Ärztliche Atteste beilegen

Bei Bedarf anwaltliche Unterstützung einholen

Wichtig:
Es muss nicht bewiesen werden, dass ein Umzug mit absoluter Sicherheit zu schweren Schäden führt. Es genügt, dass ernsthaft zu befürchten ist, dass die Gesundheit erheblich leidet.

Auch Alltagsmobilität – etwa Bahnfahrten – bedeutet nicht automatisch, dass ein Wohnungswechsel zumutbar ist. Die medizinische Bewertung hat Vorrang.

Bürgerreporter:in:

Simon Thielmann

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