Bundesverband BI gegen SuedLink
Stellungnahme zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037|2045 (2025)

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Abs.: Bundesverband BI gegen SuedLink | Im Graben 5 | 36151 Burghaun

per Mail an:
konsultation@netzentwicklungsplan.de
Burghaun, 2026-01-12
Stellungnahme zum 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037|2045 (2025)
Am 14.01.2026 endet die öffentliche Konsultation zum ersten Entwurf der ÜNB zum NEP
2037|2045, Version 2025. Hiermit reichen wir unsere Stellungnahme fristgerecht ein und geben
gleichzeitig unser Einverständnis zur Veröffentlichung.
VORBEMERKUNG

Wir widersprechen den ÜNB erneut in Ihrer Behauptung, der aktuelle NEP-Entwurf sei, Zitat:
„…nicht nur ein technisches Dokument, sondern ein strategisches Instrument für die
Umsetzung der Energiewende...“ Durch den stetig steigenden Zubau an Erneuerbaren
Energien, tragen weiterhin die regionalen Verteilnetze die Hauptlast der Energiewende. Ein
Klimaneutralitätsnetz 2045 wird seinem Namen nur dann gerecht, wenn der Netzausbau
stärker auf regionale und vor allem dezentrale Stromerzeugung und Bedarfe ausgerichtet
wird. Da der genehmigte Szenariorahmen - die Grundlage zu diesem Entwurf des NEP – in
keiner Weise die Bandbreite der möglichen Entwicklungen abbildet (z.B. netzdienlichen Zubau
von Batteriespeichern und Reservekraftwerken, sinnvolle Koppelung der Sektoren
Strom/Gas/Wärme/Mobilität, Potential von Biogasanlagen zur Überbrückung von
Dunkelflauten, mögliche Einführung verschiedener Strompreiszonen, etc.) vermissen wir ein
schlüssiges Gesamtkonzept für aller zur Verfügung stehenden Stromerzeugungsmöglichkeiten
inklusive Spitzenkappung. Zusätzlich fehlt der Zivilgesellschaft die Transparenz bei den Kosten
dieser Netzplanung. Denn Investitionen von ca. 700 Milliarden Euro in den nächsten Jahren
für den Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze werden sich bei Berücksichtigung der
Finanzierungskosten nahezu verdoppeln. Allein vor diesem Hintergrund ist eine
Neuausrichtung der Übertragungsnetzplanung dringend notwendig. Den aktuellen Entwurf
des Netzentwicklungsplans erachten wir erneut als nicht realisierbar und lehnen ihn daher ab.

Die geopolitischen Entwicklungen bewerten wir insoweit, dass wir von einer zunehmenden
Gefährdungslage in Deutschland ausgehen. Ein zentralistisches Stromsystem voranzutreiben
und damit leichtes Ziel für Sabotage- und Terrorakte zu werden, ist gesellschaftspolitisch
unverantwortlich. Die Vorkommnisse in Berlin haben eindrücklich gezeigt, wie leicht
kriminelle Gruppierungen die Stromversorgung ganzer Regionen unterbrechen können.
Entsprechend hätte ein Anschlag auf das Übertragungsnetz verheerende Auswirkungen auf
ganz Europa.

Auch die zunehmend lauter werdende Forderung nach Rückkehr zur Atomkraft (von einigen
Kreisen fälschlicherweise auch als Teil der Energiewende betrachtet), hätte fatale Folgen. Die
„Mini-Atomreaktoren“, die Bayerns Ministerpräsident propagiert, sind weder in Kanada noch
sonst wo einsatzfähig. Forschung und Entwicklung dazu dauern noch Jahrzehnte. Ganz zu
schweigen von den Kosten und den Umweltbelastungen. Das von den ÜNB propagierte
Klimaneutralitätsnetz sollte allerdings seinem Namen gerecht werden und nicht auf die
Einspeisung jeder, auch konventionell erzeugter, Kilowattstunde ausgebaut werden.

Wir sind überzeugt, dass die richtige Umsetzung der Energiewende zur größtmöglichen
Energie-Unabhängigkeit in Deutschland führen könnte, wenn nicht andauernd falsche
politische Entscheidungen und das Profitstreben Einzelner die Ziele zunehmend
konterkarieren würde.
Beispiele für nicht kommunizierte Tatsachen:
• Jede Ausbaumaßnahme im Übertragungsnetz - ob als Freileitung oder Erdkabel – bedeutet einen
erheblichen Eingriff in den natürlichen Lebensraum und in das Wohnumfeld vieler Menschen. Die
Belastungen für Gemeinden und Kommunen werden im Vorfeld kleingeredet.
• Gravierende Umweltschäden und wirtschaftliche Einbußen vor, während und nach der Bauphase
können durch Ausgleichsmaßnahmen nicht kompensiert werden.
• Die gesetzlich festgelegte Beschleunigung der Verfahren missachtet Umwelt- und Naturschutz.
• Durch frühzeitigen Baubeginn werden noch vor Planfeststellungsbeschluss Tatsachen geschaffen,
wie z.B. die Abholzung von Wäldern, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
• Grundstückseigentümer fühlen sich zunehmend unter Druck gesetzt, mit Enteignungen wird
frühzeitig gedroht.
• Zugesicherte Rücksichtnahme auf regionale Bedürfnisse wird oft als leere Versprechung entlarvt.
• Bürgerbeteiligung wird zunehmend erschwert, die Stellungnahmen bei der Beurteilung nicht
beachtet.
• Die fünfwöchige Konsultationsfrist vom 10. Dezember bis 14. Januar (Weihnachten, Urlaubszeit)
verhindert eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit am Konsultationsverfahren. Daraus
eine Akzeptanz der Trassen durch die Bevölkerung abzuleiten ist irreführend und falsch.

KRITIK AM GESAMTEN PLANUNGSVERFAHREN
Wir unterstützen daher die aktuelle Klage des Umweltverbandes Bergrheinfeld e.V. gegen
einen Teilabschnitt des SuedLink. Stellvertretend für alle Initiativen entlang dieser Trasse wird
hierbei deutlich aufgezeigt, dass die Bevölkerung mit vielen Konfliktsituationen konfrontiert
wird, die eine ordnungsgemäße Bauplanung und -ausführung vermissen lassen.
Das Bundesfachplanungsverfahren ist entsprechend ein Schwerpunkt der Klage, die dem
Bundesverwaltungsgericht nun vorliegt und erst jetzt – nach Planfeststellungsbeschluss -
eingereicht werden konnte. Methode und Betrachtungsmaßstab zu SuedLink waren im
Bereich der Umweltbelange von Beginn an fehlerhaft.3
Bürgerbeteiligung wurde bereits durch immer wieder angepasste Gesetzesregelungen
eingeschränkt, jetzt stehen Überlegungen im Raum, auch den Umweltverbänden das
Klagerecht zu entziehen.

PRÄFERENZRAUMVERFAHREN KONTERKARIEREN UMWELTSCHUTZ

Präferenzraumverfahren sehen nur mehr eine oberflächliche Prüfung und Berücksichtigung
von Umweltkriterien vor. Die Trassenplanungen werden hauptsächlich auf Beschleunigung
ausgerichtet und die Umweltverträglichkeitsprüfung verliert an Bedeutung. Probleme mit
dem Naturschutz sind vorprogrammiert. Alternativtrassen werden nicht mehr ausreichend
geprüft und es besteht zusätzlich die Gefahr, dass ursprünglich als Erdkabelleitung geplante
Projekte nun in Freileitungen umgewandelt werden. Sollte es diesbezüglich eine Änderung der
geltende Rechtslage geben, müssten die Planungen zu SuedWestLink unverzüglich eingestellt
werden. In vielen Informationsveranstaltungen zu SuedLink wurde immer wieder darauf
hingewiesen, dass man bei Freileitungen einen völlig anderen Trassenkorridor planen müsste.

Da nun NordWestLink und SuedWestLink größtenteils in gemeinsamer Trasse geführt werden
sollen, ist eine seriöse Planung überhaupt nicht möglich. Wir vermuten in diesem Fall eine
Verzögerungstaktik der ÜNB (bei wahrscheinlich im Hintergrund weiterlaufender Planung),
um nach Genehmigung des 2. NEP-Entwurfs durch die BNetzA im Herbst und der Einführung
von Infrastrukturgebieten, den Netzausbau auch mit den HGÜ-Leitungen NordWestLink und
OstWestLink (obwohl im 1. Entwurf noch zurückgestellt) beschleunigt voranzutreiben. Die
Ablehnung dieser neuen HGÜ-Trassen inklusive der gigantischen Multiterminal Hubs im
Kreuzungsbereich der Leitungen haben wir schon in früheren Stellungnahmen zum NEP
deutlich zum Ausdruck gebracht.

INFRASTRUKTURGEBIETE FÜHREN ZU REGIONALER ÜBERBELASTUNG

Das Ausmaß des geplanten Übertragungsnetzausbaus ist unverantwortlich gegenüber den
Menschen, die in den betroffenen Gebieten leben müssen, vor allem aber gegenüber der
Natur, da wichtige Prüfungsschritte entfallen.

Die ÜNB können sogenannte „Infrastrukturgebiete“ ausweisen und von der BNetzA bzw. den
zuständigen Behörden genehmigen lassen. Es gibt keine Pflicht zur Durchführung oder
Vorprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Abweichend vom Bundesnaturschutzgesetz
ist auch keine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Und der Anwendungsbereich der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird ebenfalls eingeschränkt.

Die Pflicht zu einer einmaligen Zahlung von 17.500 Euro pro Kilometer Trassenlänge kann
keinen adäquaten Ausgleich bieten. Sie ist vom Betreiber als zweckgebundene Abgabe an den
Bund zu leisten. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit entscheidet über die weitere Verwendung der Gelder. Es ist nicht garantiert, dass
diese dann in die betroffenen Regionen fließen werden.

Die Belastungen für Gemeinden und Kommunen steigen durch die beabsichtigten
Beschleunigungsmechanismen um ein Vielfaches. Entlang der gesamten SuedLink-Trasse
sehen wir bereits gravierende Umweltschäden, noch bevor der eigentliche Bau begonnen hat.

Wir erhalten Meldungen, wonach weder Winterruhe noch Rücksicht auf Vegetationsphasen
erfolgt. Zuwegungen zu Ackerflächen sind nicht mehr befahrbar, großflächige
Verunreinigungen durch austretendes Bentonit sind an der Tagesordnung. Mit einer
verantwortungsvollen Bauplanung hat dies nichts zu tun.

Die größte Baustelle von SuedLink ist die Elbquerung. Logistisch eine große Herausforderung,
für die Menschen vor Ort eine noch größere Belastung. Baulärm und permanente
Baustellenbeleuchtung beeinträchtigen die Lebensqualität der Anwohner auf beiden Seiten
der Elbe über viele Jahre. Es ist als zynisch zu bezeichnen, wenn sich der Bauleiter dieses
Projektes im Interview über die schöne Natur rings um seinen Arbeitsplatz freut.
Unvorstellbar, dass hier bald ein zweiter Elbtunnel und eine zweite Trasse durch ÜNB Amprion
gebaut werden soll. Die Bundesfachplanung wurde bereits ausgesetzt und bauvorbereitende
Maßnahmen sind vor dem Planfeststellungsbeschluss möglich. Mit der Ausweisung von
Infrastrukturgebieten konzentriert man große Bauvorhaben auf engem Raum. Die
gebündelten Emissions- und Immissionsbelastungen wirken sich dauerhaft auf die Gesundheit
und das Wohlbefinden der Menschen aus. Negative Auswirkungen auf die oft nachtaktive
Tier- und Insektenwelt sind ebenfalls zu erwarten.

MANGELHAFTE PLANUNG VERURSACHT ZUSATZKOSTEN UND GROSSE NATURZERSTÖRUNG

Die HGÜ-Trassen – allesamt Pilotprojekte - sind für ÜNB Neuland. Bereits in der Phase der
Bauvorbereitung zeigt sich, dass mehr Probleme auftreten, als von den Vorhabenträgern
erwartet wurden. Hochglanzprospekte und vollmundige Presseerklärungen können darüber
nicht hinwegtäuschen. Dem persönlichen Diskurs geht man teilweise schon mit Hausverboten
aus dem Weg, da man sich anscheinend den Fragen der Bürgerinitiativen nicht stellen möchte.
Diese haben bereits ein fachlich fundiertes Hintergrundwissen aufgebaut und können ihre
Argumente gegen den überdimensionierten NEP durch wissenschaftliche Studien und
Veröffentlichungen belegen (siehe z.B. Hintergrundinformationen).

Immer wieder Probleme bei Bohrungen

Entlang der gesamten SuedLink-Trasse kommt es immer wieder zu Verunreinigungen durch
Bentonit (+Additive bzw. Zuschlagstoffe). Bentonit ist ein Tonmineral, das bei
Horizontalbohrungen verwendet wird. Eine mögliche Gefährdung für Boden, Grundwasser
und Flüsse wird seitens der ÜNB nicht eingeräumt. Wir sehen dieses Mittel bei
unsachgemäßer Anwendung kritisch, denn immerhin wird es auch zur Abdichtung und
Sicherung in der Endlagerung radioaktiver Abfälle genutzt. Die Dichtungseigenschaften von
Bentonit könnten somit für Fische und die Wasserqualität insgesamt eine Bedrohung
darstellen. Negativ-Beispiele von Verunreinigungen gibt es zur Genüge.

In Niedersachsen - Die Oste, Niedersachsens Lachs- und Meerforellenfluss Nr. 1, wurde durch
Bentonit auf einer Strecke von ca. 15km verunreinigt. Es kam über viele Stunden zu einem sog.
„Ausbläser“, einem unkontrollierten Austritt des Bentonit-Wasser-Gemisches in den Fluss.
Eine graue Brühe ließ Naturschützer und den Anglerverband Niedersachsen aufschrecken und
entsprechende Baustopp-Maßnahmen einleiten. Schaden an der Gewässerökologie und dem
Fischbestand (Lachs, Meerforelle, Neunauge) wird befürchtet, denn insbesondere die
Kiessubstrate5
Glibberige Ablagerungen am Gewässergrund lassen Schlimmes befürchten. Die Polizei hat ein
Strafverfahren wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung eingeleitet.
https://anglerverband-hh.de/images/NEWS-BILDER/2024-08-16_Oste-Verunreinigung-
Bentonit/2024-08-14_AVN-PM_Oste_Bentonit-TenneT.pdf

In Bayern – Auch in Unterfranken sind großflächige Verunreinigungen durch Spülbohrungen
von örtlichen Bürgerinitiativen beweissichernd fotografiert worden. Durch den
unsachgemäßen Umgang mit Bentonit entstehen immer wieder Ausbläser. Große Mengen an
Spüllösung gelangen auf landwirtschaftliche Flächen und in Bäche.
Die Wählergemeinschaft ZfW in Würzburg hat Strafanzeige gegen den Vorhabenträger
TransnetBW gestellt, da die Gefährdung eines künftigen Wasserschutzgebietes der
Trinkwasserversorgung Würzburg befürchtet wird. Bei Spülbohrungen zu SuedLink in der
Nähe von Waldbrunn sind ca. 10 Kubikmeter Spüllösung nach oben gedrückt worden, es kam
zu einem Ausbläser und einer entsprechend großen Flächen-Verunreinigung. Bei näherer
Begutachtung wurden noch weitere Ausbläser entdeckt. Bohrflüssigkeit konnte sich
ungehindert in Richtung eines Wassergrabens ausbreiten.
https://www.zukunft-fuer-wuerzburg.de/wp-content/uploads/2025/12/Strafanzeige-
TransnetBW.pdf
In Baden-Württemberg – Bohrflüssigkeit tritt auch hier ungeplant an zahlreichen Stellen in
großen Mengen aus. Bildmaterial ist ebenfalls vorhanden.
Warum wir diese Punkte in einer Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan erwähnen? Weil
dadurch veranschaulicht wird, dass Umwelt- und Naturschutz missachtet und Umweltschäden
billigend in Kauf genommen werden. Beschleunigungsmechanismen beim Netzausbau ziehen
Fehler in der Bauausführung nach sich. Je größer das Projekt, umso größer die Umweltsünden.
Wir zeigen an Beispielen auf, was überall in Deutschland passieren kann, und erwarten eine
verantwortungsvolle Aufarbeitung.
https://video.glomex.com/nachrichten-aktuelles/v-dejjl8blikjd-bohrflussigkeit-flie%C3%9Ft-
bei-suedlink-bau-in-die-landschaft-quelle-bi-a7-stromtrasse-nein

Änderung von Planfeststellungsbeschlüssen deutet auf Fehler hin
Viele Entscheidungen der ÜNB lassen darauf schließen, dass man mit der Planung der HGÜ-
Trassen überfordert ist. Laufende Änderungen bei bereits planfestgestellten Abschnitten –
Beispiel SuedLink – deuten auf ernsthafte Probleme bei den HDD-Bohrungen hin. Doch dies
wird nicht öffentlich kommuniziert. Nur die direkt Betroffenen selbst werden über geplante
Änderungen der Streckenführung benachrichtigt und müssen innerhalb einer gesetzten Frist
antworten. War bei der ersten Änderung des Planfeststellungsbeschlusses noch die
schriftliche Zusage der Grundstücksbesitzer erforderlich, scheint bei der zweiten Anpassung
der ursprünglich genehmigten Planung keine Antwort bereits als Zustimmung zu gelten. Diese
Vorgehensweise ist inakzeptabel und wirft Fragen auf.

Der Beschluss zur ersten Änderung des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses erging am
selben Tag des zweiten Änderungsantrages. Die Begründungen sind in beiden Fällen gleich.
Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen erfordern eine Verbreiterung der Kabelabstände.
Eine Tieferlegung der Kabel wird aus thermischen Gründen im Betriebsfall notwendig. Der
Abstand der Bohrungen muss aufgrund der Biegeradien weiter auseinander liegen, womit
auch eine Verbreiterung der genehmigten Schutzstreifen - und Folge dessen auch ein größerer
Flächenverbrauch – einhergeht.

Bei einer sorgfältigen Erstplanung hätten solche Umstände bereits früher ersichtlich sein
müssen. Neue Kosten entstehen, die Änderungen werden vom Vorhabenträger als geringfügig
eingestuft. Wir haben den Eindruck, dass man den SuedLink nach dem Prinzip „Augen zu und
durch“ weiterbauen will. Da Klagen gegen den Beschluss keine aufschiebende Wirkung haben
und keine UVP erforderlich ist, ist mit weiteren Änderungsanträgen zu rechnen. Vielleicht
schon an dem Tag, an dem der zweite Änderungsbeschluss erfolgt.

SuedLink dient ausschließlich der überregionalen Durchleitung von Strom und somit dem
Stromhandel. Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen, denn die Energieversorgung
vor Ort bedarf eines weiter ausgebauten Verteilnetzes. Diese Doppelbelastung führt zu
Problemen in der kommunalen Entwicklung. Somit ist es legitim, wenn man bei der Integration
der Erneuerbaren Energien in erster Linie die lokalen Bedürfnisse betrachtet und dabei die
Vorteile für die regionale Wirtschaft erkennt. Durch ein geeignetes Strommarktmodell könnte
der Bedarf an Übertragungsnetzausbau verringert werden.

DAS STROMMARKTDESIGN MUSS ANGEPASST WERDEN

Der Anteil an Strom aus Erneuerbaren Energien steigt seit Jahren kontinuierlich. Doch das
aktuelle Strommarktmodell ist auf die hohe Flexibilität von Wind- und Sonnenenergie nicht
ausgerichtet und so gerät die Kapazität des Stromnetzes regelmäßig an seine Grenzen. Aus
Sicht der ÜNB gibt es nur eine Lösung: den gigantischen Stromnetzausbau.

Dass eine Umstellung des Marktmodells auf mehrere Preiszonen bereits einen erheblichen
Teil der Kapazitätsprobleme lösen könnte, wird ignoriert. Die Zeit von Kohle- und
Atomkraftwerken ist unwiederbringlich vorbei. Will man die festgeschriebenen Klimaziele
noch annähernd erreichen, muss das Energiesystem systematisch an den deutschlandweiten
Zubau von Erneuerbaren Energien angepasst werden. Es stimmt nicht, dass der Windstrom
vom Norden in den Süden muss (Märchenstunde der ÜNB). Der Süden verzeichnet einen
massiven Zubau an Solarenergie, die Integration netzdienlicher Speicher schreitet voran und
trägt künftig zur Stabilisierung und Optimierung der Stromnetze bei. Der von den ÜNB
festgestellte Bedarf an Übertragungsnetzen in den Süden ist daher nicht gegeben. Viel
wichtiger und dringend notwendig ist ein Ausbau der Verteilnetze, der sich am regionalen
Bedarf und der regionalen/dezentralen Stromerzeugung orientiert.

Ein Übertragungsnetz auszubauen, das genügend Kapazität aufweist, um Angebot und
Nachfrage nicht nur in ganz Deutschland (Versorgungssicherheit), sondern auch in
europäischen Nachbarländern (Stromhandel) jederzeit auszugleichen, ist ökonomisch nicht
vertretbar. Bereits jetzt verteuern sich die im BBPlG verankerten HGÜ-Leitungen um ein
Vielfaches. Die seit Jahren kommunizierten 10 Milliarden Euro für den gesamten SuedLink,
werden allein für den Streckenabschnitt in Bayern gebraucht. Es liegt nicht am Protest der
Bürgerinitiativen, dass die Kosten für den Leitungsbau ausufern. Preissteigerungen bei
benötigten Rohstoffen (Kupfer) oder Arbeitskosten sind hier treibend, aber auch
Planungsfehler schlagen teuer zu Buche. Dauerhafte Subventionen für Industriestrom bzw.
ein staatlicher Zuschuss in Milliardenhöhe, um Netzentgelte zu senken, werden das Problem
nicht lösen.

Eigentlich bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Im Norden und Osten Deutschlands
wird regional oft mehr Windstrom erzeugt, als Nachfrage vorhanden ist. Im Süden wird Strom
gerade in industriellen Ballungsgebieten manchmal knapp. Dies müsste sich in der
Preisgestaltung abbilden. Für den deutschen Strommarkt gilt jedoch eine einheitliche
Preiszone. So treibt der Stromhandel eigenartige Blüten und das Stromnetz wird permanent
überlastet. Windkraftanlagen im Norden müssen abgeregelt werden, teure Gaskraftwerke im
Süden hochgefahren werden. Regionen, in denen viele Wind- und Solarparks an das Netz
angeschlossen sind, werden in Deutschland sogar mit höheren Netzentgelten und somit mit
höheren Strompreisen belastet. Durch unterschiedliche Preiszonen, wie in vielen anderen
europäischen Ländern (Norwegen, Dänemark, Schweden, Italien, …) bereits eingeführt,
könnte das regionale Ungleichgewicht beseitigt werden. Gleichzeitig bieten sich Anreize für
Industrie und Wirtschaft regional Verantwortung für den Zubau von Erneuerbaren Energien
zu übernehmen. Dies führt zu mehr Effizienz und weniger Netzausbau.

Bislang halten nur teure Redispatch-Maßnahmen das Netz stabil. Auf Grundlage regionaler
Strompreiszonen könnten Verbrauch und Bedarf netzdienlich optimiert werden und
letztendlich zu sinkenden Strompreisen führen. Aber anstatt das Problem endlich anzugehen,
wird weiter an einem unbezahlbaren Netzausbau festgehalten.

FAZIT
Gerade im Zuge dieser Konsultation wird wieder deutlich, dass man Bürgerbeteiligung seitens
der ÜNB als reine Formsache betrachtet. Anhörungsrecht wird nicht mit Mitspracherecht
gleichgesetzt, im Gegenteil. Zusätzlich wird der Zugang zu Informationen von BNetzA und ÜNB
über das Internet immer unübersichtlicher, sodass Recherche mit einem erheblichen
Zeitaufwand verbunden ist. Es zeichnet sich eindeutig ab, dass Entscheidungen lange vor
Einbeziehung der Öffentlichkeit getroffen werden.

Wir finden dieses Vorgehen untragbar. Solange den ÜNB gestattet wird, den eigenen
Interessen folgend den Bedarf festzustellen, zu planen und zu bauen - obwohl durch
wissenschaftliche Studien längst aufgezeigt wurde, dass Netzausbaubedarf deutlich
gemindert werden kann – werden wir unseren Protest weiterführen.

Der 1. Entwurf des NEP 2037|2045 (2025) wird von uns erneut abgelehnt, da sich die
Netzplanung insgesamt ändern muss. Der Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen
SuedLink fordert seit Jahren systemübergreifendes Denken, Planen und Handeln, damit die
Energiewende endlich zur Erfolgsgeschichte wird. Neue Entwicklungen auf dem Strommarkt
erfordern ein Umdenken - auch von den Übertragungsnetzbetreibern. Eine von Lobbyismus
geprägte Politik in Berlin, mit andauernden Gesetzesänderungen, die immer weitere Hürden 
für eine bürgernahe Energiewende aufbaut, wird scheitern und großen volkswirtschaftlichen
Schaden anrichten.

Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink
für den Vorstand zeichnen
Maria Quanz
Verbandssprecherin (HE)

Dipl. Ing. Siegfried Lemke
sielemke@web.de
Ak Energiewende/Südlink im Umweltschutzverein in Isernhagen und Umgebung e.V.
Verbandssprecher (NI)

Richard Bethmann
Verbandssprecher (BY)

Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink
www.bundesverband-gegen-suedlink.de
Im Graben 59- - 36151 Burghaun - Tel. 06653 340

Neben den Unterlagen der Übertragungsnetzbetreiber haben folgende
Hintergrundinformationen unsere Stellungnahme beeinflusst

https://www.ardmediathek.de/video/die-nordreportage/ein-bohr-gigant-fuer-die-energiewende-der-weg-zu-einem-neuen-elbtunnel/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9wcm9wbGFuXzE5NjM0NjE5N19nYW56ZVNlbmR1bmc

https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/Veranstaltungen/2025/Widi/Schlacke.pdf?__blob=pu
blicationFile
https://www.energieverbraucher.de/de/stromnetz__1335/
https://www.agora-energiewende.de/publikationen/lokale-strompreise
https://www.zew.de/das-zew/aktuelles/der-deutsche-strommarkt-braucht-lokale-preise
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102075.pdf
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Ein-grosses-Stromnetz-fuer-Erneuerbare-Das-geht-nicht-Nie-
article25844804.html
https://www.bayernwerk.de/de/ueber-uns/newsroom.html#/pressreleases/startschuss-fuer-ersten-
netzdienlichen-speicher-bayernwerk-netz-schliesst-vertrag-mit-maxsolar-3396888
https://www.pv-magazine.de/2025/04/25/lokale-strompreiszonen-wuerden-kosten-senken-und-
versorgungssicherheit-erhoehen/
https://www.ifo.de/medienbeitrag/2024-07-10/der-deutsche-strommarkt-braucht-lokale-
preise#:~:text=In%20Deutschland%20st%C3%B6%C3%9Ft%20die%20Kapazit%C3%A4t%20der%20Stromnetze,n
egativ%2C%20weil%20Strom%20im%20%C3%9Cberfluss%20vorhanden%20ist.
https://energiesysteme-
zukunft.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/PDFs/Stellungnahme_Netzengpassmanagement.pdf
https://klimachancen.bayern/projekte/58/auf-dem-richtigen-weg-in-richtung-energieregion
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/energiewende/stellungnahme-nep-zweiter-
entwurf-2037-2045-Version-2023-bund.pdf
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/strom-netzausbau-tennet-niederlande-101.html
https://www.jarass.com/category/publikationen-weiterfuehrende-beitraege/publikationen/bereich-
energie/energie-a/
https://www.stromautobahn.de/wp-content/uploads/2023/04/2023-03_23_IK-NEP_Vortrag-
RainerKleedoerfer.pdf
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.816979.de/diwkompakt_2021-167.pdf
https://www.stromautobahn.de/wp-content/uploads/2022/06/Bayer_Verantwortung-von-Unternehmen-fuer-die-
Energiewende_web.pdf

Bürgerreporter:in:

Siegfried Lemke aus Isernhagen

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