Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

13. Oktober 2015
19:30 - 21:30 Uhr
Stadtbücherei im Colleg, 89407 Dillingen an der Donau

Dillingen/Donau

Vorsorgen, bevor es zu spät ist! Dieser Appell war für das Aktiventeam der Kontaktstelle Augsburg des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht -ISUV/VDU e. V. Anlass genug, um mit Rechtsanwalt Jürgen Strampp (VorsorgeAnwalt e.V.) am Dienstag, 13.10.2015 um 19:30 Uhr in der Stadtbücherei im Colleg, Benediktinergasse 5, 89407 Dillingeneine Vortragsveranstaltung mit dem Titel „Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung“ zu organisieren. Für Interessierte ist der Eintritt frei.

Für viele Menschen ist es eine schreckliche Vorstellung durch Krankheit oder Unfall einerseits in die Lage zu kommen, wichtige Angelegenheiten ihres Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können und auf Entscheidungen anderer, möglicher Weise Fremder, angewiesen zu sein, und/oder andererseits womöglich monate- oder gar jahrelang künstlich am Leben gehalten zu werden.

Wird keine Vorsorgevollmacht erteilt, setzt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen vom Betreuungsgericht ausgewählten Betreuer ein. Dies kann ein Familienmitglied oder aber auch ein Fremder, z.B. ein Berufsbetreuer, sein. Dem kann jedoch jeder Volljährige durch die rechtzeitige Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder Errichtung einer Betreuungsverfügung sowie der Abfassung einer Patientenverfügung entgegenwirken. Rechtsanwalt Strampp wird im Rahmen seines Vortrags Hinweise darauf geben, was bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist. Eine Vorsorgevollmacht sollte unbedingt mit einer Patientenverfügung verbunden werden. In einer Patientenverfügung sollen u.a. die eigenen Wünsche für das eigene Lebensende niedergelegt werden.

Eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann einen jeden gleich welchen Alters jeden Tag ereilen. Die täglichen Unfallberichte in der Tagespresse zeigen deutlich auf, schon die schlichte Teilnahme am Straßenverkehr erhöht das Risiko erheblich einen Unfall zu erleiden und zwar unabhängig vom Alter. Der Glaube „Vorsorgevollmacht“ und „Patientenverfügung“ seien nur etwas für ältere Leute, führt im Unglücksfall dazu, dass vom Betreuungsgericht eingesetzte und nicht gewollte Fremde über die eigen persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten bestimmen. Daher gilt für jeden gleich welchen Alters: Vorsorgen, bevor es zu spät ist!

Bürgerreporter:in:

Jürgen Strampp aus Augsburg

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