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Netzentgeltbefreiung in Gefahr ?

EU-Kommisson eröffnet förmliches Prüfverfahren

Bekanntlich können sich Netzkunden, deren Verbrauchstruktur besser als 7000 Benutzungsstunden ist und die mehr als 10 Mio. kWh pro Jahr verbrauchen, entsprechend der Regel des § 19, Abs. 2, Satz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) von den Netzentgelten befreien lassen. Diese Regel gibt es – mit Modifikationen – bereits seit Einführung der StromNEV. Damit soll der Beitrag honoriert werden, den Großverbraucher mit sehr gleichmäßigen Abnahmeprofilen für die Stabilität des Netzes leisten.

Die Regelung war schon in der Vergangenheit innerhalb Deutschlands in die Kritik geraten, da in der Novellierung in 2011 statt der bisherigen Reduzierung um max. 80% die vollständige Befreiung eingeführt wurde. In Kombination mit den Absenkungen der Mengenbegrenzung auf 10 GWh und der Benutzungsstunden auf 7000 pro Jahr wurde der Kreis des potentiellen Empfänger deutlich erweitert. In der Konsequenz musste in 2012 erstmals eine gesonderte Umlage zum Ausgleich der entgangenen Erlöse eingeführt werden.

Aufgrund von Beschwerden insbesondere der Verbraucherverbände, hat sich die EU-Kommission nun entschlossen, ein förmliches Prüfverfahren zu eröffnen. Sie will feststellen, ob die Regelung eine unerlaubte Beihilfe darstellt.

Dieses Verfahren kann für die aktuell Privilegierten einschneidende Folgen haben. Zum einen könnte die Kommission – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – ein sofortiges Aussetzen der vermeintlichen Subvention verlangen. Sollte die EU-Kommission am Ende Recht behalten, sind sogar die nicht gezahlten Netzentgelte von 2011 an nachzuzahlen. Hier ist über die Bildung von Rückstellungen nachzudenken.

Über einen möglichen Ausgang des Verfahrens kann derzeit nur spekuliert werden. Im Laufe des Prozesses, der sich bis zu zwei Jahren hinziehen kann, ist aber eine politische Einigung zwischen Kommission und Bundesrepublik durchaus möglich.

Nach Presseberichten ist bereits eine geänderte Fassung in der Ressortabstimmung, die statt der vollständigen Befreiung eine nach Strommengen gestaffelte Reduktion zwischen 80 und 90% der Netzkosten erlaubt.

Parallel wird durch die Kommission auch eine Prüfung des deutschen EEG als Ganzes vorbereitet. Die finanziellen Auswirkungen wären dann um ein Vielfaches größer und würden alle betreffen. Die Eröffnung eines Verfahrens vor der Bundestagswahl gilt jedoch als unwahrscheinlich, wen wundert es ?

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