Alles Steuern - oder was?

Das alte (Steuer-)Jahr ist um. Die meisten haben ihre Steuererklärung schon lange abgegeben und ihren Steuerbescheid erhalten. Auch werden sicher die meisten mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen haben.
Da gibt es aber noch die 'anderen', die Steuern nachzahlen müssen. Dazu gehören die meisten Rentner, die auf ihre Rente, wobei der Einzahlungsbetrag zur Rentenversicherung bereits beim Abzug versteuert wurde, nun noch mal ihre Rente im Rahmen des Doppelbesteuerungabkommens Steuern bezahlen müssen.
Leider gehöre ich auch zu der Gruppe der Doppeltbesteuerten und habe meinen Bescheid mit der Angabe der nachzuzahlenden Steuer erhalten.
Alles schön und gut, doch wohin soll ich den 'geschuldeten' Betrag überweisen? Alles steht drauf - bloß konnte ich nirgendwo eine Bankverbindung zum Überweisen finden.
Also rief ich auf dem Finanzamt an und machte darauf Aufmerksam, dass wohl vergessen wurde eine Bankverbindung anzugeben.
Die Finanzamtsbeamtin sagte mir - die würde doch draufstehen - im Fußnotenbereich.
Na ja, irgendwas steht da - vermutlich in einer Mikroschrift die man (zumindest ich und wahrscheinlich auch andere Nachzahlungspflichtige) selbst mit einer Brille nur schwer oder gar nicht lesen können.
Auf jeder Rechnung die man bekommt, steht gut leserlich in einer Schriftgröße, angepasst an den Rest des Schreibens, die Bankverbindung. Nur ein Finanzamt ist dazu nicht in der Lage.
Also wandte ich mich mit einem Schreiben an das Finanzministerium und bat um Überweisung von 200 Euro für eine neue Lesebrille verbunden mit einer Beschwerde über die nichtlesbare Bankverbindung im Fußbereich.

Ein paar Tage später erhielt ich eine Antwort vom Finanzministerium.
Als erstes wurde mir mitgeteilt, dass die Bankverbindung auf dem Steuerbescheid ganz unten aufgedruckt wäre (. . . und sie ist immer noch nicht lesbar).
Meine Anregung zur Schriftgröße wurde zur Kenntnis genommen und das Verfahren werde zu gegebener Zeit (wann auch immer das sein mag) einer Prüfung zugeführt.
Außerdem wurde mir ein SEPA-Lastschriftmandant beigelegt (damit würde das Lesen der nichtlesbaren Bankverbindung in Zukunft entfallen).

Nun bin ich zu folgendem Entschluss gekommen:
Die Schriftgröße (hab ich von meinen Kindern ermitteln lassen) beträgt 1,5 mm.
Ich werde das SEPA-Formular ebenfalls mit einer Mikroschrift ausfüllen (vielleicht 1 mm?).

Und, liebe Steuernachzahlungspflichtige, von NICHTS kommt NICHTS. Scheut euch nicht auch mal euren Unmut über die nicht lesbare Steuernachzahlungsbankverbindung Luft zu machen, beschwert euch bei eurem Finanzamt und ggf. bei eurem Finanzministerium.
Für unsere Steuern können wir eine lesbare Schrift erwarten – oder?

Bürgerreporter:in:

  e:Due aus Weimar (TH)

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