Globale Behörde
Weltaufsichtsbehörde


Weltaufsichtsbehörde mit
weitreichenden Befugnissen -


Der Aggressor Wladimir Putin, Präsident einer Weltmacht, leidet ganz offensichtlich an einem schweren, psychischen Schaden; denn anders kann ich mir diesen Angriffskrieg im 21. Jahrhundert auf ein souveränes Land wie die Ukraine, mitten in Europa gelegen, nicht erklären.

Donald Trump, reiht sich, ganz offensichtlich in diese Reihe ein. Der neugewählte Präsident der USA, kündigte erst vor kurzem an, dass bei seinem Bestreben, Kontrolle über den Panamakanal und Grönland zu erlangen, der Einsatz von militärischem oder wirtschaftlichem Druck nicht ausgeschlossen sei. Wenn es dazu kommt, sind diese Aggressionshandlungen im Sinne des Völkerrechts zu sehen und genau so einzustufen. Desweiteren erhebt er Ansprüche auf Kanada. Und sein Angebot zum Wiederaufbau des Gazastreifens mit einhergehender Zwangsumsiedlung der Palästinenser, wäre eine weitere Völkerrechtsverletzung.

Menschen mit derlei Schäden gibt es unzählige auf dieser Welt, die je nach Stärke und Ausprägung, für ihr unmittelbares Umfeld - was die Nebenwirkungen angeht -, gefährlich werden können! Hierbei allerdings trifft es auf zwei Menschen zu (beide Präsidenten einer Weltmacht), die fürs Weltgefüge, wie offensichtlich, extrem gefährlich werden können, und wenn man die momentanen Lage ernst nimmt, und das tue ich, gefährlich sind!

Um solchen Situationen zukünftig im Vorfeld entgegentreten zu können, sollte so bald als möglich eine Art ‚Weltaufsichtsbehörde‘ installiert werden. Quasi eine Institution, als ständiges Organ! Ein Organ, dem, mit der UNO zusammengebracht, sowohl Gerichtsbarkeit (speziell mit Fokus aufs Völkerrecht) als auch das unmittelbare Vollstreckungs-Recht obliegt. Ich spreche hier ganz bewusst nicht von „Gewalt“ sondern von Vollstreckungs-Recht!

Ich stelle mir vor, dass diese, von allen Völkern der Erde anerkannte Gerichtsbarkeit, eine Art Anwaltschaft (ähnlich eines Staatsanwaltes) an ihrer Seite hat, die wiederum der Exekutive, im Falle einer Aggression wie bespw. der Überfall auf die Ukraine, den Auftrag erteilt den Aggressor umgehend vom jeweiligem Amt zu entheben und in Gewahrsam zu nehmen!

Zwingende Voraussetzung dafür ist natürlich, dass dieses zu schaffende Organ aus Menschen aller Staaten und Völker zusammengesetzt ist… Und darüber hinaus muss deren Legitimation zu o.g. Handeln durch eine rechtsverbindende Unterschrift, vergleichbar der unter der Charta der Vereinten Nationen erfolgen. Allerdings, mit aus meiner Sicht gesehen einigen Unterschieden!

  • Alle Staaten auf dieser Erde, ohne Ausnahme - wie groß oder klein auch immer - sind durch einen von neutraler Seite her kontrollierenden Volksentscheid aufgefordert, sich dieser ‚Weltaufsichtsbehörde‘ und der aus ihr hervorgehenden, entsprechenden Kompetenzen, kompromisslos unterzuordnen. Welches mit einer Unterschrift des jeweiligen amtierenden Staatsrepräsentanten bestätigt wird.
  • Das Volk, als Staat, welches sich dem – auf Grund eines entsprechenden Volksentscheides – nicht unterordnen will, wird umgehend und unwiderruflich – zu Gunsten und zum Erhalt des Weltfriedens - mit allen daraus folgenden Konsequenzen (Finanzen, Wissenschaft und Technik Medizin und Ökonomie) aus der Welt-Staaten-Gemeinschaft ausgeschlossen. Dieser Staat und die in ihm lebenden Menschen, wären in diesem Falle ausschließlich auf sich selbst gestellt und was dieses, mit dem einhergehenden Konsequenzen in der heutigen Zeit bedeutet, sollten sich die Menschen innerhalb des jeweiligen Staatsgebildes, im Vorfeld des Volksentscheides eingehend vor Augen führen.
  • Ein weiterer Unterschied, bei dieser hier angedachten und oben erwähnten Exekutive gegenüber der uns allgemein bekannten Exekutive ist der, dass diese (vollziehende) Gewalt, bei ihrem Einsatz keinerlei Waffen, weder offen noch verdeckt, bei sich trägt. Dieser ‚Gewalt‘ darf im Einsatz, auf Grund ihrer erteilten Legitimation, keinerlei Widerstand entgegengebracht werden. Ihr muss, darüber hinaus, freies Geleit und uneingeschränkten Zugang zu allen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen im jeweiligen Staatsgebiet, falls notwendig, gewährt werden. Die Farbe ihrer ‚Uniform‘, als äußeres, erkennbares Zeichen ihres Einsatzes zu Gunsten und zum Erhalt des Friedens in der Welt, sollte, schon wegen der Symbolischen Wirkung, weiß sein.
  • Ausnahmen, wie bspw. ein Vetorecht oder andere besondere Privilegien, wie sie leider innerhalb der UN-Statuten für einzelne Staaten, bis heute verankert sind, darf es hierbei nicht geben. Alle Staaten, die die Unterschrift geleistet haben – unabhängig ihre Größe und Bevölkerungszahl – müssen sich uneingeschränkt der zuvor genannten Gerichtsbarkeit unterordnen.

Mir ist klar, dass mein Ansatz hierzu derzeit eine kaum zu realisierende Vision darstellt und somit, aller Voraussicht nach - auf absehbare Zeit - leider keine Realität werden kann. Nur, so frage ich, welche anderen Möglichkeiten (Alternativen) stehen uns, der Weltgemeinschaft in Zukunft zur Verfügung, um an Geist und Psyche erkrankte Aggressoren in ähnlich maßgeblichen Positionen, daran zu hindern, die halbe Welt ins Unglück zu stürzen??  Erinnern wir uns! Hatten wir, die Weltgemeinschaft, das alles nicht schon mal, mit Ende des zweiten Weltkrieges ( 8. Mai 1945), hinter uns gebracht?? 

© 02/2025Paul Roland V.

Bürgerreporter:in:

Paul Roland Vettermann aus Bottrop

Webseite von Paul Roland Vettermann

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