Windkraft im Wirtschaftsraum Augsburg

Bis 2030 sollen 55 Prozent der CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 2009 eingespart werden. Vor vier Jahren haben sich die Gebietskörperschaften des Wirtschaftsraums Augsburg – die Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg sowie die Stadt Augsburg – dieses Ziel gesetzt. Derzeit sind 16 Anlagen im Wirtschaftsraum installiert, die Strom für 20.000 Haushalte produzieren. Rund 50 weitere müssten hinzukommen, um das Klimaschutzziel zu erreichen.

Der Austausch zum Thema Windkraft ist sehr wichtig. Johanna Rügamer, Klimaschutzmanagerin für den Wirtschaftsraum Augsburg, lud deshalb Bürgermeister, Stadt- und Kreisräte sowie Mitarbeiter der Fachabteilungen aus dem gesamten Wirtschaftsraum zur Veranstaltung „Windkraft für Kommunen“ ins Landratsamt Augsburg ein. Landrat Martin Sailer betonte in seiner Begrüßung, dass eine Vielzahl von Akteuren zum Ausbau der Windkraft zusammenarbeiten müssten. Den Kommunen käme dabei eine zentrale Rolle zu. „Die 10-H-Regelung ist keine Mindestabstandsregelung oder Schutzregelung“, erläuterte Rechtsanwalt Dr. Bernd Wust von der Kanzlei Kapellmann und Partner. „Sie regelt lediglich, wann Windkraft ein privilegiertes Vorhaben ist. Ist dies der Fall, ist kein Bebauungsplan notwendig. Für Windräder mit einem Abstand zur nächsten Wohnbebauung, der geringer ist als die zehnfache Nabenhöhe, liegt damit die Planungshoheit bei den Kommunen. Gemeinsam mit ihren Bürgern können sie im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens abwägen, ob sich die Kommune am Ausbau der Windkraft beteiligen soll. Landrat Martin Sailer begrüßt dieses Vorgehen: „Zeigen Sie als Kommune Initiative und kommen Sie mit Ihren Bürgern ins Gespräch. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien werden wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Windkraft darf dabei nicht außen vor gelassen werden.“

Erwin Karg, Bürgermeister der Gemeinde Fuchstal nahm im vergangenen Jahr vier Windräder in Be-trieb. In seinem Erfahrungsbericht stellte er heraus, dass jede Kommune durch die Ansiedlung von Windkraft einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz leisten könne. Dem stimmte auch Dr. Martin Demmeler von der Green City Energy AG zu. Er sprach aus der Sicht eines Windkraftprojektierers und machte deutlich, dass die aktuellen politischen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle bei der Wirtschaftlichkeit von Windrädern spiele. „Ohne Windkraft ist die regionale Energiewende nicht zu schaffen“, so Dr. Demmeler. „Kommunen mit ihren Bürgern haben die Möglichkeit, die Weichen für den weiteren Ausbau der Windkraft zu stellen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, fasst Klimaschutzmanagerin Johanna Rügamer die Veranstaltung zusammen.

Infokasten 10-H-Regelung:
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sind Windkraftanlagen im Außenbereich priviligiert, dementsprechend ist für den Bau der Anlagen kein Bebauungsplan erforderlich. In der bayerischen Bauordnung (§ 82) wurde diese Privelgierung beschränkt auf Windräder, die weiter als das 10-fache der Nabenhöhe von der nächsten Wohnbebauung entfernt sind. Für Anlagen mit einem kleineren Abstand ist ein Bebauungsplan erforderlich, der durch die Kommune aufgestellt wird.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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