Fehlurteil (2)
Dresden: Amtsgericht | Zweifelsohne ist die richterliche Unabhängigkeit ein hohes Rechtsgut.
Höher zu bewerten als das Grundrecht auf Eigentum?
Eine Posse im, an Justiz-Skandalen keineswegs armen Sachsen wird dazu Aufklärung zu bringen haben und in der Tragweite somit über das eigentliche prozessuale Geschehen deutlich hinaus gehen.
Art. 14 GG schützt das Eigentum und das Erbrecht als Grundrecht. Dabei stellt die Norm zum Einen ein Abwehrrecht...
Und dass ihr es auch alle wisst
und nicht erst groß verrennt:
Wer ein paar Namen mal vergisst,
der ist nicht gleich dement!
Rudolf Pöhlig