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Tanzverbot

Beiträge zum Thema Tanzverbot

Kultur

Karfreitag
Take a break at Good Friday!

Am Karfreitag gedenken Christen der Leidenszeit und des Todes Jesu. Der biblischen Überlieferung nach wurde der Sohn Gottes an diesem Tag in Jerusalem wegen Aufruhrs und Gotteslästerung verurteilt und auf dem Hügel Golgatha gekreuzigt. Schon seit dem frühen Christentum wird der Freitag vor Ostern als stiller Tag der Buße, des Fastens und des Gebets begangen. Der Name leitet sich vom althochdeutschen Wort »kara« ab, das Trauer oder Wehklage bedeutet. Karfreitag gilt in Deutschland als...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Essen
  • 29.03.24
  • 2
Gedanken
Gerd Altmann/Shapes: AllSilhouettes.com/pixelio.de | Foto: Gerd Altmann/Shapes: AllSilhouettes.com/pixelio.de

Zwischenruf: Tanzverbot an Karfreitag?

Der Karfreitag ist für Christen einer der höchsten Feiertage. In der katholischen Kirche ist er gar ein strenger Fast- und Abstinenztag. Und in den meisten Bundesländern sind an diesem Tag nicht nur Tanz-, sondern auch Sportveranstaltungen verboten. Wie stehen die myheimat-User zum Thema "Tanzverbot an Karfreitag"? Gerechtfertigt oder antiquiert? Schreibt uns Eure Meinung. Wir sind gespannt auf die Kommentare. Auch zwei Geistliche widmen sich am Gründonnerstag im Anzeiger und in der...

  • Niedersachsen
  • Seelze
  • 27.03.13
  • 23
  • 1
Politik

NRW-Atheisten: Feiertagsgesetzgebung bevormundet Nichtreligiöse

Aktionen zum Karfreitag Pressemitteilung vom 3.4.2012 Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen wendet sich gegen restriktive gesetzliche Regelungen an sogenannten „stillen Feiertagen“, wie etwa das Tanzverbot an Karfreitag. „Es gibt keine Rechtfertigung für ein Verbot von öffentlichen Veranstaltungen, welche die Religionsausübung in keiner Weise stören. Es ist eine Bevormundung des nicht-religiösen Bevölkerungsanteils, per Feiertagsgesetz Ruhe,...

  • Niedersachsen
  • Peine
  • 06.04.12
  • 26
Ratgeber

Tanzverbot am Karfreitag in Augsburg: Regelung und Gesetzeshintergrund

Laut dem "Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)" Art. 3 gilt an sogenannten "Stillen Tagen" folgendes: "(2) 1 An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. 2 Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. 3 Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten." Als...

  • Bayern
  • Augsburg
  • 18.04.11
  • 7
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