Autos müssen draußen bleiben- Ab 1. März gilt auf dem Günzburger Marktplatz wieder die Sommerregelung
Ab dem 1. März haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz. Mit dem Einbruch des Frühlings gilt wieder die Sommerregelung, Teile des Platzes werden bis zum 31. Oktober zur Fußgängerzone. Dann gehört „Günzburgs gute Stube“ wieder den Gästen der Freiluftgastronomie, den Kunden der Geschäfte und den Fußgängern. „Die Freiluftgastronomie und der Fußgängerzonencharakter tragen in wesentlichem Maße zur Attraktivität unserer Innenstadt bei, wovon Besucher, Gastronomen und Händler...