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Recht

Beiträge zum Thema Recht

Politik
Zehn Antworten zum Recht rund ums Fahrrad gibt's hier beim ADFC e.V. Berlin: https://www.adfc.de/artikel/verkehrsrecht-fuer-radfahrende/

§🚲§🚲§🚲§: 10 Punkte rund ums Rad

Recht. §🚲§🚲§🚲§: Rad-VerkehrsrechtWas Radfahrende (und alle anderen!) wissen sollten, hat der ADFC e.V. zusammengefasst:  - - Hier - - sind zehn wichtige Punkte zum besseren / sichereren Radfahren, außerdem gibt's Hinweise zum Verkehrsrecht rund ums 🚲. - - - TIPP 1 - - - Einstiegs-Eintritt ADFC e.V. für € 19,50 im ersten Jahr, mit der 24-Stunden-Pannenhilfe für Fahrräder. - - - TIPP 2 - - -  SO geht's dann bei einer 🚲-Panne 13 Bilder zur...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 22.06.20
  • 3
Ratgeber

Info für Radler: Lücke im Bußgeldkatalog geschlossen

aus: http://www.adfc.de/news/luecke-im-bussgeldkatalog-... Mehrere Medien meldeten am Freitag, den 26.09.2014, dass ein neues Bußgeld für Radfahrer eingeführt worden sei. Das Fahren in Gegenrichtung auf dem Radweg werde nun mit Geldbuße geahndet. Tatsächlich handelt es sich aber um das Ausbügeln eines Fehlers: Seit der Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im April diesen Jahres, bei der die Bußgelder für Radfahrer erhöht wurden, fehlte eine Rechtsgrundlage, um das Fahren in falscher...

  • Niedersachsen
  • Burgdorf
  • 02.10.14
  • 1
  • 3
Natur

Neue Vorschriften für Radler ab 1. Mai...

Zum 1. Mai 2014 tritt die Reform des Flensburger Punktesystems in Kraft. Das neue System soll einfacher und besser nachzuvollziehen sein. Auch der Bußgeldkatalog ändert sich. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) erklärt die wichtigsten Änderungen für Fahrradfahrer. Das Bußgeld für den einfachen Rotlichtverstoß steigt von 45 Euro auf 60 Euro. Zeigt die Ampel länger als eine Sekunde rot, werden wie bisher 100 Euro fällig. Die Eintragungsgrenze wird von 40 auf 60 Euro angehoben. Das...

  • Niedersachsen
  • Burgdorf
  • 30.04.14
  • 3
  • 5
Ratgeber

Neue Regeln für Radfahrer

Anhänger: Vom ersten April dieses Jahres an tritt eine neue Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. So dürfen zum Beispiel nur noch maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in einem Anhänger hinter dem Fahrrad mitgenommen werden. Unverändert bleibt, dass Kinder nur im Anhänger mitgenommen werden dürfen, sofern der Radfahrer mindestens 16 Jahre alt ist. Ampel: Gibt es an einer Kreuzung kein gesondertes Lichtzeichen für Fahrradfahrer, so müssen sich diese an die Ampel des...

  • Niedersachsen
  • Burgdorf
  • 04.01.13
  • 8
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