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Out-Opt-Verfahren

Beiträge zum Thema Out-Opt-Verfahren

Politik

Out-Opt Zwangsmitgliedschaft
Arbeitgeber melden der Pflegekammer Baden-Württenberg

Der Arbeitgeber ist unter Androhung von Bußgeldern verpflichtet, die persönlichen Daten der Pflegekräfte an den Gründungsausschuss zu übermitteln. Der/die Mitarbeiter werden noch informiert, dass innerhalb von 6 Wochen Widerspruchsfrist gegen die Registrierung erhoben werden können. Sonst besteht die (Zwangs-)mitgliedschaft. Bei einer erneuten Notlage droht dann die Zwangsrekrutierung. Macron wollte die Karte bei Covid bereits ziehen. Die Zwangsmitgliedschaft durch das Out-Opt Verfahren...

  • Baden-Württemberg
  • Stuttgart
  • 22.07.23
  • 6
  • 1
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