Out-Opt Zwangsmitgliedschaft
Arbeitgeber melden der Pflegekammer Baden-Württenberg

Der Arbeitgeber ist unter Androhung von Bußgeldern verpflichtet, die persönlichen Daten der Pflegekräfte an den Gründungsausschuss zu übermitteln. Der/die Mitarbeiter werden noch informiert, dass innerhalb von 6 Wochen Widerspruchsfrist gegen die Registrierung erhoben werden können. Sonst besteht die (Zwangs-)mitgliedschaft. Bei einer erneuten Notlage droht dann die Zwangsrekrutierung. Macron wollte die Karte bei Covid bereits ziehen.

Die Zwangsmitgliedschaft durch das Out-Opt Verfahren beenden.

Der Widerspruch ist wichtig, denn es ist die einzige verbliebene Möglichkeit, Ihre/Deine Meinung zur Errichtung der Kammer einzubringen. 

Wichtig:

Wenn mehr als 40 % der Pflegefachpersonen Einspruch einlegen, wird die Kammer nicht errichtet.

Keinen Einspruch erheben, egal ob bewusst oder unbewusst, heißt Zustimmung.

Siehe auch den Kommentar unten - Selbstverständnis der Pflegekammer -. Sie erkennen, was Sie erwarteten wird.

Nachtrag 25.7.23
Arbeitgeber kennt seine Erfordernisse:
Peter Bechtel, Geschäftsführer der Theresienklinik Bad Krozingen und langjährige Chef des Bundesverbands Pflegemanagement, leitet den Gründungsausschuss der Pflegekammer Baden-Württemberg. Zum Vorstand gehören außerdem Anne-Kathrin Gerhardts, Schwesternschaft des DRK, Gabriele Hönes, Liga, und Peter Koch, Pflegebündnis Mittelbaden. Zusammen mit 11 weiteren Hauptmitgliedern haben sie nun 18 Monate Zeit, um 110.000 Pflegekräfte zu überzeugen, sich zu registrieren.

Bürgerreporter:in:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen (NW)

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